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Wann ist ein Versicherungsmakler „unabhängig” und wann darf er dies auch „darstellen“?
Folgt man den Urteilen zweier Landgerichte dürfen Versicherungsmakler, die Provisionen oder Courtagen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten, sich nicht länger als „unabhängig“ bezeichnen und auch nicht als reine „Berater“ auftreten. Was dies für Vemittelnde in der Praxis bedeutet, erläutert RA Oliver Timmermann in dieser ausführlichen Urteilsbesprechung.
Vorsorgeberatung auf Grundlage der DIN-Norm 77230
Die Anwendung von DIN-Normen kann für eine strukturierte und haftungssichere Vorsorgeberatung sorgen. So lenkt die „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ den Blick von Beratern und Verbrauchern nicht nur auf die Absicherung der Arbeitskraft, sondern auf alle Finanzthemen aus den Bereichen Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung.