An dem Trendthema „Nachhaltigkeit“ kommt zukünftig kein Maklerunternehmen vorbei. Nicht nur aufgrund der Offenlegungsverordnung, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist und Finanzberater*innen sowie Versicherungsvermittler*innen mit mehr als drei Mitarbeiter*innen betrifft, die in diesem Segment tätig sind.