R+V holt Deniz Aytekin – und zeigt erstmals ihr AltersvorsorgeDepot
Die R+V Versicherung verpflichtet den früheren Bundesliga-Schiedsrichter Deniz Aytekin als Werbegesicht für ihre neue geförderte Altersvorsorge. Gleichzeitig stellt der Versicherer drei Produktvarianten vor, die ab Januar 2027 erhältlich sein sollen. Neben zwei ETF-Depots ohne Beitragsgarantie ist auch eine Lösung mit 80-prozentiger Garantie geplant.
Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Deniz Aytekin wird das neue Werbegesicht der R+V Versicherung. Der 48-Jährige, der seine Schiedsrichterkarriere im Mai 2026 beendete, soll ab Januar 2027 für das R+V-AltersvorsorgeDepot werben. Vorgesehen sind Auftritte in Werbespots, sozialen Medien und bei Veranstaltungen des genossenschaftlichen Versicherers.
Aytekin wurde mehrfach als DFB-Schiedsrichter des Jahres ausgezeichnet und ist inzwischen unter anderem als Unternehmer und Referent tätig. Die R+V will seine Bekanntheit nutzen, um für die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge zu werben. „Als Schiedsrichter muss ich auch in komplexen Situationen Orientierung geben, Verantwortung übernehmen und klare Entscheidungen treffen. Bei der Altersvorsorge ist es ähnlich: Entscheidend ist, sich rechtzeitig mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen“, erklärt Aytekin. Jens Hasselbächer, Vorstand Kunden und Vertrieb der R+V, sieht in dem ehemaligen Schiedsrichter einen passenden Botschafter für das neue Vorsorgeangebot. Die R+V wolle Menschen dabei unterstützen, Entscheidungen für ihre Altersvorsorge zu treffen.
Drei Produktvarianten zum Start im Januar 2027
Parallel zur Bekanntgabe der Kooperation konkretisiert die R+V ihr Angebot für die neue geförderte private Altersvorsorge. Zum geplanten Produktstart am 1. Januar 2027 sollen drei Varianten verfügbar sein:
- R+V-AltersvorsorgeDepot individuell: Anleger können aus aktiven und passiven ETFs wählen. Eine Beitragsgarantie gibt es nicht.
- R+V-AltersvorsorgeDepot standard: Die Beiträge werden in zwei ETFs investiert. Auch diese Variante verzichtet auf eine Beitragsgarantie.
- R+V-Altersvorsorge Garantie 80: Zum Beginn der Auszahlphase stehen garantiert mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung. Das Produkt kombiniert Anlagen im klassischen R+V-Deckungsstock mit aktiven und passiven ETFs.
Damit positioniert sich die R+V sowohl im garantiefreien Depotsegment als auch bei Vorsorgelösungen mit begrenzter Kapitalabsicherung.
Elf ETFs stehen zur Auswahl
Für die individuelle Depotvariante nennt die R+V insgesamt elf ETFs. Drei davon werden aktiv verwaltet und stammen von Quoniam, einer Tochtergesellschaft von Union Investment. Acht passive ETFs kommen von der DZ BANK und weiteren Anbietern.
Das Anlageuniversum umfasst unter anderem Aktienmärkte in Europa, Deutschland, Schwellenländern und weltweit. Hinzu kommen ETFs auf Staats- und Unternehmensanleihen, Rohstoffe und den Geldmarkt. Bei der Standardvariante beschränkt sich die Anlage auf zwei ETFs. Welche konkreten Fonds dort eingesetzt und wie sie gewichtet werden, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Auch zu den Kosten der drei Produkte macht die R+V bislang keine konkreten Angaben. Damit bleibt ein wesentlicher Faktor für den späteren Produktvergleich noch offen.
Online-Abschluss und Beratung über Genossenschaftsbanken
Alle drei Produkte sollen zum Marktstart online beantragt werden können. Daneben setzt die R+V auf den persönlichen Vertrieb über die Genossenschaftsbanken und die eigenen Generalagenturen. „Wir verbinden deshalb eine moderne, einfache Online-Strecke mit der persönlichen Kompetenz unserer Beraterinnen und Berater vor Ort in den Genossenschaftsbanken und Generalagenturen“, erklärt Claudia Andersch, Vorstandsvorsitzende der R+V Lebensversicherung AG.
Die neuen Produkte sollen die staatlich geförderte private Altersvorsorge ergänzen beziehungsweise die bisherige Riester-Förderung für Neuabschlüsse ablösen. Anders als bei der klassischen Riester-Rente sind bei den neuen Depotvarianten keine vollständigen Beitragsgarantien mehr vorgeschrieben.
Nach den von der R+V dargestellten Förderregeln sind künftig bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich und bis zu 300 Euro je Kind möglich. Für die Förderung ist ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro vorgesehen.
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