Einkommensteuer 2027: Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und neue Steuersätze

Veröffentlichung: 16.10.2026, 15:10 Uhr - Lesezeit 11 Minuten

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Einkommensteuer. Ab 2027 sollen Arbeitnehmer und Familien durch höhere Freibeträge und mehr Kindergeld entlastet werden, während Spitzenverdiener künftig höhere Steuern zahlen sollen. Gleichzeitig werden bestehende Steuervergünstigungen eingeschränkt. Der Bundesrat unterstützt die grundsätzliche Ausrichtung, verlangt jedoch bei einzelnen Regelungen Nachbesserungen.

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Die geplante Einkommensteuerreform soll Familien ab 2027 durch höhere Freibeträge und steigendes Kindergeld entlasten. Zugleich werden bestehende Steuervergünstigungen eingeschränkt.Die geplante Einkommensteuerreform soll Familien ab 2027 durch höhere Freibeträge und steigendes Kindergeld entlasten. Zugleich werden bestehende Steuervergünstigungen eingeschränkt.Experten/KI

Die Bundesregierung will die Einkommensteuer ab 2027 neu ausrichten und damit sowohl die verfügbaren Einkommen breiter Bevölkerungsschichten erhöhen als auch zusätzliche Anreize für Erwerbsarbeit schaffen. Vorgesehen sind höhere Grund- und Kinderfreibeträge, ein steigendes Kindergeld sowie ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Finanziell stärker herangezogen werden sollen dagegen Steuerpflichtige mit sehr hohen Einkommen, während einzelne Steuervergünstigungen zurückgenommen werden.

Die Reform verbindet damit klassische Entlastungsmaßnahmen mit einer stärkeren Umverteilung innerhalb des Einkommensteuertarifs. Ob sie zugleich das von der Bundesregierung angestrebte Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial stärken kann, hängt allerdings nicht allein von den zusätzlichen Freibeträgen ab. Entscheidend ist, wie sich die veränderten Steuersätze auf die Belastung zusätzlicher Einkünfte auswirken und welche wirtschaftlichen Anreize von den einzelnen Maßnahmen ausgehen.

Grundfreibetrag und Kindergeld steigen ab 2027

Der steuerliche Grundfreibetrag soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Damit bleibt künftig ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei, was insbesondere niedrige und mittlere Einkommen entlasten soll.

Auch Familien sollen profitieren. Der Kinderfreibetrag steigt nach den Plänen der Bundesregierung von 9.756 Euro auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und anschließend auf 10.236 Euro im Jahr 2028. Parallel dazu soll das monatliche Kindergeld zunächst von 259 Euro auf 267 Euro und ein Jahr später auf 272 Euro angehoben werden.

Allerdings ist zwischen einer tatsächlichen steuerlichen Entlastung und dem Ausgleich gestiegener Lebenshaltungskosten zu unterscheiden. Soweit höhere Freibeträge lediglich die inflationsbedingte Mehrbelastung ausgleichen, entsteht daraus noch kein zusätzlicher Kaufkraftgewinn.

Höhere Steuern für Spitzenverdiener

Während die Bundesregierung breite Einkommensgruppen entlasten will, sollen besonders hohe Einkommen künftig stärker zur Finanzierung staatlicher Aufgaben beitragen.

Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro ist ein weiterer Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen, der als sogenannte Superreichensteuer eingeführt werden soll.

Die höheren Steuersätze betreffen jeweils nur den Teil des zu versteuernden Einkommens, der die entsprechende Grenze überschreitet. Dennoch steigt damit die Grenzbelastung zusätzlicher Einkünfte, was insbesondere für hochqualifizierte Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmer von Bedeutung ist.

Ob die stärkere Besteuerung hoher Einkommen tatsächlich zu entsprechend höheren Staatseinnahmen führt, hängt neben der Einkommensentwicklung auch davon ab, wie Steuerpflichtige auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt, Handwerkerbonus wird gekürzt

Eine weitere Entlastung sieht der Gesetzentwurf bei den Werbungskosten vor. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von bislang 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnten dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig darauf verzichten, ihre tatsächlichen Werbungskosten einzeln geltend zu machen, weil diese unterhalb des neuen Pauschbetrags liegen.

Gleichzeitig sollen bestehende Steuervergünstigungen reduziert werden. Bei Handwerkerleistungen ist vorgesehen, den steuerlich absetzbaren Anteil der Aufwendungen von 20 auf 15 Prozent zu senken und den jährlichen Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 1.200 Euro auf 900 Euro zu reduzieren.

Für private Haushalte bedeutet dies, dass sich die steuerliche Entlastung bei größeren Handwerkerrechnungen verringert. Damit wird ausgerechnet eine Vergünstigung zurückgenommen, die auch dazu dient, regulär abgerechnete Dienstleistungen gegenüber nicht angemeldeter Arbeit attraktiver zu machen.

Bundesrat fordert Änderungen bei steuerfreien Arbeitszuschlägen

Mit den Einzelheiten der Reform hat sich am 16. Oktober 2026 auch der Bundesrat befasst. Die Länder unterstützen wesentliche Teile des Gesetzentwurfs, sehen jedoch insbesondere bei der steuerlichen Behandlung von Sonn- und Feiertagsarbeit Änderungsbedarf.

Die Bundesregierung möchte die Obergrenze des Grundlohns, auf dessen Grundlage steuerfreie Zuschläge berechnet werden, von 50 Euro auf 75 Euro je Stunde anheben. Der Bundesrat schlägt dagegen vor, die bisherigen Zuschlagssätze von 50 Prozent für Sonntagsarbeit und 125 Prozent für bestimmte Feiertagsarbeit moderat zu erhöhen.

Die Länder begründen ihren Vorschlag insbesondere mit dem bürokratischen Aufwand. Würde die höhere Grundlohngrenze ausschließlich für Sonn- und Feiertagszuschläge gelten, müssten Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung künftig unterschiedliche Bemessungsgrenzen für Nachtarbeit einerseits und Sonn- beziehungsweise Feiertagsarbeit andererseits berücksichtigen.

Darüber hinaus würde eine Erhöhung der prozentualen Zuschläge nach Auffassung der Länder nicht nur Beschäftigte mit höheren Stundenlöhnen begünstigen, sondern auch Arbeitsanreize für untere und mittlere Einkommensgruppen schaffen.

Der Unterschied ist wirtschaftlich durchaus relevant: Eine höhere Grundlohngrenze kommt vor allem Beschäftigten zugute, deren Stundenlohn bislang über der geltenden Grenze liegt. Höhere steuerfreie Zuschlagssätze können dagegen eine breitere Einkommensgruppe erreichen, sofern entsprechende Zuschläge tatsächlich gezahlt werden.

Gewerbesteuer für Rechenzentren soll neu verteilt werden

Auch bei der Gewerbesteuer für Rechenzentren fordert der Bundesrat Nachbesserungen. Die Bundesregierung will die Verteilung des Gewerbesteueraufkommens zwischen mehreren Betriebsstätten stärker am Energieverbrauch und weniger an den dort gezahlten Arbeitslöhnen ausrichten.

Hintergrund ist die besondere Wirtschaftsstruktur von Rechenzentren. Obwohl sie erhebliche Flächen, Energie und technische Infrastruktur beanspruchen, benötigen sie im laufenden Betrieb häufig vergleichsweise wenige Beschäftigte. Eine überwiegend lohnbasierte Verteilung der Gewerbesteuer bildet die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Standorts deshalb nur eingeschränkt ab.

Die Länder begrüßen die geplante Änderung, verlangen jedoch wirksame Regelungen gegen steuerliche Umgehungsgestaltungen. Insbesondere internationale Steuervermeidungsmodelle und die Einrichtung wirtschaftlich unbedeutender Nebenbetriebe sollen nicht dazu führen dürfen, dass Kommunen um die ihnen zugedachten Gewerbesteuereinnahmen gebracht werden.

Für die betroffenen Städte und Gemeinden könnte die Reform erhebliche Bedeutung gewinnen. Schließlich entscheidet die Verteilung der Gewerbesteuer auch darüber, in welchem Umfang Kommunen finanziell von der Ansiedlung energieintensiver digitaler Infrastruktur profitieren.

Steuerreform geht nun in die parlamentarische Beratung

Die Stellungnahme des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die darauf mit einer Gegenäußerung reagieren kann. Anschließend berät der Bundestag den Gesetzentwurf. Nach einer möglichen Verabschiedung wird sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetz befassen.

Die vorgesehenen Änderungen sind damit noch nicht beschlossen.

Die Reform zeigt zugleich, wie unterschiedlich die wirtschaftlichen Wirkungen einzelner steuerpolitischer Maßnahmen ausfallen können. Höhere Freibeträge entlasten die verfügbaren Einkommen, zusätzliche Steuersätze erhöhen die Grenzbelastung bei hohen Einkünften, während die Einschränkung bestehender Vergünstigungen an anderer Stelle neue Belastungen schafft.

Ob die Bundesregierung damit tatsächlich zusätzliche Wachstumsimpulse setzt, wird sich deshalb nicht allein an der Höhe der steuerlichen Entlastungen messen lassen. Entscheidend bleibt, ob sich zusätzliche Arbeit und Investitionen unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich stärker lohnen. Eine veränderte Verteilung der Steuerlast ist für sich genommen noch keine Antwort auf die strukturellen Wachstumsprobleme der deutschen Wirtschaft.

Quelle: Bundesrat, 1069. Plenarsitzung vom 16. Oktober 2026, Tagesordnungspunkt 22: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Einkommensteuer.

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