Einkommensteuerreform: Die Bundesregierung verschiebt die Belastungsgrenzen

Veröffentlichung: 02.09.2026, 17:09 Uhr - Lesezeit 10 Minuten

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Rund zehn Milliarden Euro will die Bundesregierung einsetzen, um vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien zu entlasten. Die Reform tritt in zwei Stufen in Kraft und soll 2028 ihre volle Wirkung erreichen.

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Die Einkommensteuerreform verspricht mehr Netto für die Mitte und Familien. Gleichzeitig steigen die Grenzsteuersätze an der Spitze. Hinter den zehn Milliarden Euro Entlastung steckt eine klare Neuverteilung der Steuerlast.Die Einkommensteuerreform verspricht mehr Netto für die Mitte und Familien. Gleichzeitig steigen die Grenzsteuersätze an der Spitze. Hinter den zehn Milliarden Euro Entlastung steckt eine klare Neuverteilung der Steuerlast.Experten/KI

Hinter dem Entlastungsversprechen steht allerdings mehr als eine Steuersenkung. Die Koalition verändert die Verteilung der Einkommensteuer: In der Mitte sinkt die Belastung, Familien erhalten höhere Leistungen, Spitzeneinkommen werden stärker herangezogen. Die Reform folgt damit einer klaren politischen Entscheidung darüber, an welcher Stelle des Tarifs Leistung entlastet und an welcher Stelle sie stärker besteuert werden soll.

Das ändert sich

Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro 2028. Gleichzeitig wird die zweite Progressionszone bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht. Dort sollen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vor allem mittlere Einkommen profitieren.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro. Das Kindergeld wird von derzeit 259 Euro je Kind und Monat auf 267 Euro 2027 und 272 Euro 2028 angehoben. Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 beziehungsweise 10.236 Euro.

Auch die steuerliche Behandlung von Sonn- und Feiertagsarbeit wird angepasst. Der für steuerfreie Zuschläge maximal berücksichtigungsfähige Stundenlohn steigt von 50 auf 75 Euro.

Am oberen Ende dreht sich die Richtung um. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Ab 280.000 Euro führt die Bundesregierung einen Grenzsteuersatz von 47 Prozent ein.

Damit ist die Konstruktion klar: Die Mitte wird entlastet, Familien werden zusätzlich begünstigt, Spitzeneinkommen finanzieren einen Teil der Verschiebung.

Die 600-Euro-Botschaft hat einen Haken

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stellt Familien in den Mittelpunkt der Reform. Eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen könne ab 2028 gegenüber heute mehr als 600 Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung haben.

Die Zahl ist korrekt einzuordnen: Sie beschreibt einen Modellhaushalt, nicht die typische Entlastung jeder Familie.

Allein über das Kindergeld kommen bei zwei Kindern bis 2028 zusätzlich 312 Euro pro Jahr zusammen. Der Rest entsteht aus den Änderungen des Einkommensteuertarifs und weiteren steuerlichen Komponenten. Bei einem Kind beträgt die Kindergelderhöhung lediglich 156 Euro jährlich.

Wie groß die gesamte Entlastung ausfällt, entscheidet deshalb die individuelle Einkommens- und Steuersituation.

Das ist keine Nebensache. Denn aus dem politischen Satz „Familien bekommen mehr als 600 Euro“ wird ökonomisch eine wesentlich differenziertere Aussage: Bestimmte Familien können unter bestimmten Einkommensbedingungen diesen Betrag erreichen.

Der interessanteste Eingriff findet in der Mitte statt

Für die ökonomische Wirkung ist ohnehin weniger das Kindergeld als die Veränderung der Progression entscheidend.

Der deutsche Einkommensteuertarif belastet zusätzliches Einkommen mit steigenden Grenzsteuersätzen. Wird die zweite Progressionszone abgeflacht, bleibt in diesem Bereich von einem zusätzlich verdienten Euro mehr übrig.

Das trifft einen neuralgischen Punkt des Arbeitsmarktes. Mehrarbeit, der Wechsel von Teilzeit in längere Arbeitszeiten oder die Übernahme zusätzlicher Verantwortung werden nicht nach dem Brutto-, sondern nach dem Nettoertrag entschieden.

Eine geringere Grenzbelastung kann diesen Abstand verbessern.

Sie löst das Problem allerdings nur teilweise. Wer seine Arbeitszeit ausweitet, zahlt nicht nur Einkommensteuer. Sozialabgaben steigen ebenfalls. Bei Familien können Betreuungskosten hinzukommen, in anderen Konstellationen staatliche Leistungen zurückgehen.

Ob sich die zusätzliche Arbeitsstunde tatsächlich stärker lohnt, entscheidet deshalb die gesamte Grenzbelastung – nicht allein der Einkommensteuertarif.

Oben gilt die umgekehrte Logik

Genau an diesem Punkt wird die Reform widersprüchlich.

Die Bundesregierung begründet sie mit dem Anspruch, Arbeit und Leistung attraktiver zu machen. Für mittlere Einkommen folgt der Tarif diesem Ziel. Bei hohen Einkommen gilt das Gegenteil.

Wer künftig oberhalb der neuen Schwellen zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen erzielt, muss einen größeren Anteil dieses zusätzlichen Einkommens abgeben.

Das ist zunächst eine verteilungspolitische Entscheidung. Höhere Einkommen sollen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Die Frage ist allerdings, ob sich diese Logik ohne Weiteres mit dem gleichzeitig formulierten Leistungsversprechen verbinden lässt.

Denn steuerlich zählt für Leistungsanreize nicht nur die durchschnittliche Belastung. Entscheidend ist der Grenzsteuersatz.

Je höher er liegt, desto kleiner wird der private Ertrag des nächsten verdienten Euro.

Daraus folgt nicht, dass Unternehmer wegen eines höheren Steuersatzes ihre Investitionen einstellen oder hochqualifizierte Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren. Solche Entscheidungen hängen von weit mehr Faktoren ab.

Aber der steuerliche Anreiz verändert sich eindeutig.

Die Bundesregierung senkt den Preis zusätzlicher Arbeit in einem Teil des Tarifs und erhöht ihn in einem anderen.

Eine Entlastung mit verteilungspolitischem Preis

Damit wird die Reform politisch interessanter, als es das Volumen von zehn Milliarden Euro vermuten lässt.

Sie folgt keinem allgemeinen Prinzip niedrigerer Besteuerung von Arbeit. Stattdessen differenziert sie stärker danach, an welcher Stelle der Einkommensverteilung zusätzliches Einkommen entsteht.

Für mittlere Einkommen soll sich der nächste verdiente Euro stärker lohnen. Familien erhalten zusätzliche Transfers und Freibeträge. Sehr hohe Einkommen werden stärker belastet.

Das kann man als gerechtere Verteilung begründen. Ordnungspolitisch bleibt dennoch die Frage, welche Funktion der Einkommensteuertarif erfüllen soll: Einnahmen beschaffen, Einkommen umverteilen oder Leistungsanreize verbessern.

Die Reform versucht alle drei Ziele gleichzeitig zu bedienen. Genau daraus entstehen ihre Widersprüche.

Die Kaufkraft entscheidet

Noch fehlt eine weitere Rechnung.

Eine Familie lebt nicht von ihrem nominalen Steuerbescheid. Entscheidend ist, was sie mit ihrem verfügbaren Einkommen kaufen kann.

Das Finanzministerium begründet die Reform selbst mit den gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Mieten und Energie. Damit setzt es den richtigen Maßstab: Wenn höhere Preise ein Grund für die Entlastung sind, muss sich die Entlastung anschließend auch an diesen Preisen messen lassen.

Einige hundert Euro weniger Steuer können für einen Haushalt relevant sein. Ob daraus eine reale Verbesserung entsteht, hängt jedoch davon ab, wie sich dessen Lebenshaltungskosten bis 2028 entwickeln.

Das gilt erst recht für die Kindergelderhöhung. Aus 259 Euro werden 272 Euro. Das sind 13 Euro mehr im Monat. Ob dieser Betrag 2028 tatsächlich mehr Kaufkraft vermittelt als heute, entscheidet nicht der Gesetzgeber, sondern das Preisniveau.

Damit endet die Analyse der Einkommensteuerreform nicht beim Steuerrecht. Dort beginnt sie erst.

Die Bundesregierung verteilt mit der Reform zehn Milliarden Euro Entlastung – aber sie verteilt zugleich Leistungsanreize neu. In der Mitte soll sich zusätzliches Einkommen stärker lohnen, an der Spitze weniger. Ob Familien am Ende tatsächlich mehr haben, entscheidet wiederum nicht die nominale Entlastung, sondern deren reale Kaufkraft. Genau daran muss sich die Reform messen lassen.

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