E-Scooter: Regierung plant schärfere Haftung

Veröffentlichung: 18.03.2026, 09:03 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Unfälle mit E-Scootern nehmen zu – jetzt will die Bundesregierung die Haftung neu ordnen. Künftig sollen Halter verschuldensunabhängig haften, Fahrer sich entlasten müssen. Das Bundeskabinett befasst sich heute mit dem Vorhaben.

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Immer mehr Menschen besitzen einen eigenen E-Scooter – gleichzeitig steigen die Unfallzahlen. Die Bundesregierung will deshalb die Haftungsregeln verschärfen.Immer mehr Menschen besitzen einen eigenen E-Scooter – gleichzeitig steigen die Unfallzahlen. Die Bundesregierung will deshalb die Haftungsregeln verschärfen.ThomasWolter / pixabay

Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für E-Scooter grundlegend verschärfen. Hintergrund sind steigende Unfallzahlen und anhaltende Probleme bei der Schadenregulierung – insbesondere im Zusammenhang mit Sharing-Angeboten. Künftig sollen Halter von E-Scootern verschuldensunabhängig haften. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass für Fahrerinnen und Fahrer ein Verschulden grundsätzlich vermutet wird. Wer sich nicht entlasten kann, haftet. Für Geschädigte würde sich die Situation damit deutlich verbessern: Schadenersatzansprüche ließen sich einfacher durchsetzen. Die Regulierung soll weiterhin über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung erfolgen.

Hubig: „Kein Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos“

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig begründet die geplanten Änderungen mit der zunehmenden Bedeutung der Fahrzeuge im Straßenverkehr und den wachsenden Konflikten: „E-Scooter polarisieren: Viele schätzen sie als praktisches Fortbewegungsmittel, andere ärgern sich über rücksichtslos abgestellte E-Scooter auf Gehwegen. Für mich ist klar: Wir brauchen bessere Haftungsregeln für die Scooter.“

Besonders im Fokus stehen Sharing-Anbieter: „Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafür auch Ersatz leisten müssen – ohne Wenn und Aber. […] Es gibt keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos.“ Ziel sei es, zu verhindern, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben – etwa wenn Verursacher nicht greifbar sind.

Neue Regeln auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge

Die geplanten Änderungen beschränken sich nicht nur auf E-Scooter. Auch andere Elektrokleinstfahrzeuge sollen einbezogen werden – insbesondere selbstbalancierende Fahrzeuge wie Segways. Für bestimmte Fahrzeuggruppen bleibt es dagegen bei den bisherigen Regelungen: So sollen etwa Nutzfahrzeuge der Land- und Bauwirtschaft, motorisierte Krankenfahrstühle und andere langsame Kraftfahrzeuge weiterhin von der Gefährdungshaftung ausgenommen bleiben.

Mehr Nutzung, mehr Unfälle – politischer Handlungsdruck steigt

Der Vorstoß kommt nicht zufällig. E-Scooter sind längst im Alltag angekommen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gab es zuletzt 1,4 Millionen Geräte in privaten Haushalten. Parallel dazu steigen die Unfallzahlen. Typische Ursachen sind unter anderem falsche Nutzung von Verkehrsflächen und Alkoholeinfluss. Besonders häufig ereignen sich Unfälle in Großstädten und betreffen jüngere Nutzergruppen. Auch wenn der Anteil an allen Unfällen weiterhin vergleichsweise gering ist, wächst der politische Druck, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Gesetzgebungsverfahren: Kabinett befasst sich mit Entwurf

Das Bundeskabinett will sich heute mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Initiative geht auf einen bereits im Dezember 2025 vorgestellten Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium zurück. Im weiteren Verfahren sind die Beratungen im Bundestag und Bundesrat vorgesehen. Ziel ist es, die Haftungsregeln klarer zu fassen und die Position von Geschädigten zu stärken.

Zwischen Regulierung und Alltagstauglichkeit

Mit den geplanten Änderungen rückt der Gesetzgeber die Elektrokleinstmobilität stärker in das bestehende Haftungssystem des Straßenverkehrs ein. E-Scooter sollen damit rechtlich näher an andere motorisierte Fahrzeuge heranrücken – mit entsprechend klaren Verantwortlichkeiten.

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