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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt davor, das Fahren mit E-Scootern teilweise auch auf Gehwegen zuzulassen. „E-Scooter dürfen aktuell nur auf Radwegen oder auf der Straße fahren. Auf Gehwegen sind sie so gut wie immer und überall verboten. Wenn die Bundesregierung dieses Verbot jetzt aufweicht, macht sie die Städte für Fußgänger deutlich unsicherer und gefährdet gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Hintergrund der Kritik ist ein aktueller Verordnungsentwurf, über den die Bundesregierung demnächst entscheiden will: Nach der geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung sollen E-Scooter künftig Fahrrädern gleichgestellt werden. Dazu gehört auch, dass sie dann Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind. „Damit sendet der Gesetzgeber ein völlig falsches Signal“, sagt Käfer-Rohrbach. Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigt, dass schon Fahrräder auf diesen Flächen eine Gefahr für Fußgänger sind. „Rad- und Gehwege sollten strikt getrennt sein. Besser wäre es, die Ausnahmen auch für Fahrräder abzuschaffen, anstatt das Problem mit E-Scootern noch zu verschärfen“, so Käfer-Rohrbach.
Hohe Gefahr für Fußgänger – vor allem durch Leih-Scooter
Schon heute werden E-Scooter vielfach illegal auf Gehwegen genutzt und verursachen dabei immer wieder Unfälle mit Fußgängern. Zahlen und Studien der Versicherer zeigen, dass die größte Gefahr dabei von Nutzern der Leih-Flotten ausgeht: „Leih-Scooter verursachen deutlich mehr Unfälle und werden laut Unfallforschung häufiger auf dem Gehweg gefahren als privat genutzte Scooter“, so Käfer-Rohrbach. Wenn E-Scooter mit anderen Menschen zusammenstoßen, entstehen vergleichsweise hohe Schäden: "Jeder E-Scooter-Unfall mit Personenschaden kostet im Schnitt über 13.000 Euro, etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld", so Käfer-Rohrbach.
Um Fußgänger auf den Gehwegen besser zu schützen, fordern die Versicherer mehr Kontrollen durch Ordnungsämter und Polizei. Zudem sollte von E-Scooter-Nutzern künftig ein grundlegender Kompetenznachweis für die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt werden: „Bisher muss bei Scooter-Fahrern überhaupt keine Regelkenntnis vorhanden sein. Wir plädieren dafür, dass sich das ändert und sie künftig mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa nachweisen müssen, die in Deutschland Jugendliche ab 15 Jahre machen dürfen“, so Käfer-Rohrbach.
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden hat im vorigen Jahr stark zugenommen. Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 laut Statistischem Bundesamt (Destatis) in Deutschland 9.425 dieser Unfälle. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Hier kann eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der „Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ nachgelesen werden.
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