Steuererklärung: Millionen Haushalte verschenken Geld bei den Nebenkosten
Hausmeister, Treppenreinigung oder Winterdienst können die Steuerlast senken. Dennoch verzichten viele Mieter und Wohnungseigentümer offenbar auf diese Entlastung. Nach Berechnungen von Finanztip bleiben dadurch jedes Jahr rund 1,5 Milliarden Euro an möglicher Steuererstattung ungenutzt.
Viele Mieter und Wohnungseigentümer verschenken offenbar Jahr für Jahr Geld, weil sie steuerlich begünstigte Nebenkosten nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Nach Berechnungen des Geldratgebers Finanztip bleiben deutschlandweit rund 1,5 Milliarden Euro an möglicher Steuererstattung ungenutzt. Im Durchschnitt könnten pro Wohnung rund 100 Euro Steuerersparnis möglich sein. Vor dem Ende der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung am 31. Juli weist Finanztip darauf hin, dass zahlreiche haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden können. Vielen Steuerpflichtigen sei jedoch nicht bewusst, dass sich entsprechende Angaben bereits in der Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung finden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen mindern die Steuer
Steuerlich begünstigt sind unter anderem Arbeitskosten für Hausmeisterdienste, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst. Von diesen sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehen. Insgesamt können auf diesem Weg bis zu 4.000 Euro pro Jahr berücksichtigt werden. Nach einer Modellrechnung von Finanztip ergeben sich bei einer durchschnittlichen Wohnung mit 70 Quadratmetern Wohnfläche jährlich rund 500 Euro an entsprechenden Kosten. Daraus ergibt sich eine mögliche Steuerentlastung von etwa 100 Euro pro Wohnung. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von den in der Abrechnung ausgewiesenen Kosten sowie von der individuellen Steuersituation ab.
Nicht jede Nebenkostenposition ist steuerlich begünstigt
Entscheidend ist allerdings, dass nicht sämtliche Nebenkosten berücksichtigt werden können. Während Arbeitsleistungen beispielsweise für Hausmeister oder Gartenpflege steuerlich begünstigt sind, zählen Grundsteuer oder Versicherungsbeiträge nicht dazu. Viele Hausverwaltungen weisen die relevanten Beträge inzwischen gesondert aus, häufig mit einem Hinweis auf § 35a Einkommensteuergesetz. Fehlt eine solche Übersicht, können Mieter und Eigentümer die begünstigten Arbeitskosten anhand der einzelnen Abrechnungspositionen selbst ermitteln.
Auch Handwerkerleistungen können berücksichtigt werden
Neben haushaltsnahen Dienstleistungen sollten Steuerpflichtige auch auf Handwerkerleistungen achten. Arbeitskosten für die Wartung der Heizungsanlage oder den Schornsteinfeger können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden und die Steuererstattung zusätzlich erhöhen.
Steuerpotenzial bleibt häufig ungenutzt
Nach Hochrechnungen von Finanztip gibt es in Deutschland knapp 24 Millionen Miet- und Eigentumswohnungen. Würde jeder Haushalt die durchschnittlich möglichen 100 Euro Steuerentlastung ausschöpfen, ergäbe sich ein Entlastungsvolumen von rund 2,4 Milliarden Euro. Tatsächlich belaufen sich die staatlichen Ausgaben für die Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen laut Bundesfinanzministerium jedoch lediglich auf rund 900 Millionen Euro pro Jahr. Die Berechnungen legen damit nahe, dass steuerliche Entlastungen häufig nicht an fehlenden gesetzlichen Möglichkeiten scheitern, sondern daran, dass bestehende Ansprüche unbekannt bleiben oder vorhandene Angaben in der Nebenkostenabrechnung übersehen werden.
Frist endet am 31. Juli
Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, endet die Frist für das Steuerjahr 2025 am 31. Juli 2026. Wer seine Steuererklärung freiwillig einreicht, hat dafür deutlich länger Zeit. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhielten zuletzt 13,2 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 1.240 Euro. Umso mehr lohnt sich ein genauer Blick in die Nebenkostenabrechnung – denn oftmals steckt dort zusätzliches Sparpotenzial, das bislang ungenutzt bleibt.
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