Kryptowerte werden steuerlich sichtbar: der Systemwechsel hat bereits begonnen

Veröffentlichung: 03.09.2026, 06:09 Uhr - Lesezeit 8 Minuten

Für Besitzer von Bitcoin, Ether und anderen Kryptowerten beginnt 2026 eine neue Phase. Bestimmte Kryptobörsen und andere Krypto-Dienstleister müssen erstmals Informationen über ihre Kunden und deren Geschäfte für die Finanzbehörden erfassen. Ab 2027 sollen diese Daten auch zwischen Staaten ausgetauscht werden.

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Wer 2026 über bestimmte Kryptobörsen handelt, kann bereits Daten für den späteren internationalen Steuerabgleich erzeugen. Was CARF für Anleger verändert.Wer 2026 über bestimmte Kryptobörsen handelt, kann bereits Daten für den späteren internationalen Steuerabgleich erzeugen. Was CARF für Anleger verändert.Experten/KI

Die entscheidende Veränderung liegt nicht in einer neuen Steuer. Gewinne aus Kryptowerten konnten schon bisher steuerpflichtig sein. Neu ist, dass Finanzämter künftig leichter erfahren können, welche Geschäfte ein Anleger über meldepflichtige Anbieter getätigt hat.

Damit wird eine Lücke geschlossen, die Kryptowährungen lange von klassischen Bank- und Depotanlagen unterschieden hat.

Was bisher das Problem war

Wer ein Konto oder Depot im Ausland besitzt, kann schon heute nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass das deutsche Finanzamt nichts davon erfährt. Banken und andere Finanzinstitute übermitteln im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs bestimmte Kundendaten. Diese gelangen bei grenzüberschreitenden Fällen an die zuständigen Steuerbehörden.

Bei Kryptowerten funktionierte dieser Informationsfluss bislang nicht in vergleichbarer Weise.

Das bedeutete nicht, dass Gewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowerten steuerfrei waren. Der Anleger musste steuerpflichtige Vorgänge auch bisher in seiner Steuererklärung angeben. Für das Finanzamt war es jedoch schwieriger, diese Angaben anhand automatisch übermittelter Daten zu überprüfen.

Genau das soll sich ändern.

Was seit 2026 passiert

Grundlage ist das von der OECD entwickelte Crypto-Asset Reporting Framework, kurz CARF. In der Europäischen Union werden entsprechende Meldepflichten über DAC8 umgesetzt.

Bestimmte Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen seit 2026 Daten über meldepflichtige Kunden und deren Transaktionen erfassen. Dazu können beispielsweise Angaben zur Person und zur steuerlichen Ansässigkeit sowie Informationen über bestimmte Käufe, Verkäufe und Tauschgeschäfte gehören.

Wer etwa über eine erfasste Kryptobörse Bitcoin verkauft oder eine Kryptowährung gegen eine andere tauscht, kann damit einen Vorgang auslösen, der in die Meldedaten des Anbieters einfließt.

Das Finanzamt erhält also nicht automatisch Zugriff auf eine Blockchain oder eine vollständige Übersicht über sämtliche privaten Wallets. Die Meldung entsteht vielmehr bei den Dienstleistern, über die Anleger ihre Geschäfte abwickeln.

Warum 2026 wichtiger ist als 2027

In vielen Darstellungen steht vor allem der September 2027 im Mittelpunkt. Dann sollen die für 2026 erhobenen Daten erstmals grenzüberschreitend zwischen den beteiligten Steuerbehörden ausgetauscht werden.

Für Anleger beginnt die relevante Veränderung aber früher.

Denn die Informationen, die 2027 übermittelt werden, beziehen sich bereits auf das Jahr 2026. Wer in diesem Jahr über einen meldepflichtigen Anbieter handelt, kann also schon heute Daten erzeugen, die später bei einer Steuerbehörde landen.

Der internationale Austausch kommt 2027. Die Erfassung beginnt 2026.

Was das für Anleger bedeutet

Der praktische Unterschied lässt sich an einem einfachen Fall zeigen.

Ein Anleger verkauft Kryptowährungen mit Gewinn über eine meldepflichtige Plattform. Ist dieser Gewinn nach den geltenden Regeln steuerpflichtig, muss er ihn in seiner Steuererklärung angeben.

Daran ändert CARF zunächst nichts.

Neu ist etwas anderes: Die Finanzverwaltung kann künftig zusätzlich Informationen erhalten, die von der Plattform stammen. Stimmen die gemeldeten Daten und die Angaben in der Steuererklärung nicht zusammen, kann dies Fragen auslösen.

Damit verändert sich das Risiko einer unvollständigen Steuererklärung. Nicht weil die Steuersätze steigen, sondern weil die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass das Finanzamt von den zugrunde liegenden Geschäften erfährt.

Das ist der Kern von CARF.

Nicht jede Wallet wird gläsern

Allerdings darf die Reichweite des Systems nicht überschätzt werden. CARF bedeutet nicht, dass Finanzbehörden künftig jede Bewegung auf jeder privaten Wallet automatisch einer bestimmten Person zuordnen können.

Das System setzt vor allem bei den Dienstleistern an, die zwischen Anleger und Kryptomarkt stehen.

Wer Kryptowerte selbst verwahrt, wird durch den Besitz einer privaten Wallet nicht automatisch zu einem CARF-Meldefall. Sobald jedoch ein meldepflichtiger Dienstleister beteiligt ist, kann eine Transaktion in das Meldesystem fallen.

Wichtig bleibt die Trennung zwischen Meldepflicht und Steuerpflicht. Ein Geschäft wird nicht allein deshalb steuerpflichtig, weil es gemeldet wird. Umgekehrt wird ein steuerpflichtiger Vorgang nicht dadurch steuerfrei, dass keine automatische Meldung erfolgt.

Für Kryptobörsen wird Regulierung teurer

CARF betrifft deshalb nicht nur Anleger. Auch für die Anbieter verändert sich das Geschäft.

Sie müssen Kunden steuerlich einordnen, erforderliche Daten erfassen, Transaktionen dokumentieren und Meldungen erstellen. Das kostet Geld und erhöht den organisatorischen Aufwand.

Für große Plattformen sind solche zusätzlichen Fixkosten leichter zu tragen als für kleine Anbieter. Das Meldesystem kann deshalb neben seinem steuerlichen Zweck auch Auswirkungen auf den Wettbewerb haben: Regulierung wird zu einem weiteren Kostenblock, der Größe begünstigen kann.

Gleichzeitig gewinnen regulierte Anbieter für den Staat an Bedeutung. Je schwieriger es ist, einen dezentralen Markt unmittelbar zu erfassen, desto wichtiger werden jene Unternehmen, über die Anleger Zugang zu diesem Markt erhalten.

Kryptowährungen folgen dem Weg des Auslandsbankkontos

Darin liegt die größere Bedeutung der Neuregelung. Beim Auslandsbankkonto hat der automatische Informationsaustausch die Verhältnisse bereits verändert. Ein Vermögen im Ausland ist nicht allein deshalb vor dem heimischen Finanzamt verborgen, weil die Bank in einem anderen Staat sitzt.

Bei Kryptowerten beginnt nun eine ähnliche Entwicklung.

Die Blockchain selbst wird dadurch nicht zentralisiert. Auch private Wallets verschwinden nicht. Aber dort, wo Anleger Kryptobörsen und andere meldepflichtige Dienstleister nutzen, entsteht ein internationaler Informationsfluss zu den Steuerbehörden.

Damit verändert sich eine Erwartung, die den Kryptomarkt lange begleitet hat: Technische Dezentralität bedeutet nicht automatisch steuerliche Unsichtbarkeit.

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