Starkregen-Schäden: Was jetzt zählt – und wann die Versicherung zahlt
Anhaltender Starkregen sorgt derzeit in Teilen von NRW für vollgelaufene Keller und durchnässten Hausrat. Was Betroffene sofort tun sollten, welche Unterlagen den Schadenersatz beschleunigen – und warum der Elementarschutz jetzt über alles entscheidet.
Wasser und Schlamm im Keller, aufgequollene Böden, beschädigte Möbel: Anhaltender Starkregen kann in jeder Region auftreten und ist deutlich häufiger Auslöser für Hausrat- und Gebäudeschäden als klassisches Flusshochwasser. Aktuell sind mehrere Regionen in Nordrhein-Westfalen betroffen.
Nach einer Überschwemmung gilt: zügig handeln und strukturiert dokumentieren. „Das Wasser sollte so bald wie möglich abgepumpt und das Gebäude gereinigt und getrocknet werden, um weitere Schäden zu vermeiden“, sagt Salima Laux, Leiterin Abteilung Sach-Schaden bei der DEVK. Beschädigte Gegenstände sollten Betroffene zunächst sammeln und nicht sofort entsorgen – ein Gutachter könnte sie nachträglich besichtigen. Zusätzlich empfiehlt sich eine detaillierte Liste aller beschädigten Gegenstände; Fotos und Videos erleichtern die spätere Regulierung.
Wesentlich für eine schnelle Erstattung ist die vollständige Schadenmeldung. „Je schneller Geschädigte alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, desto schneller bekommen sie den Schaden ersetzt“, so Laux. Dabei gilt die übliche Aufgabenteilung: Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen (z. B. Möbel, Elektrogeräte), die Wohngebäudeversicherung kommt für das Gebäude selbst auf (z. B. durchnässte Mauern, Dach). Entscheidend ist jedoch, ob eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren vereinbart wurde – also der Elementarschadenbaustein. „Seit der Ahr-Flut hat die Angst vor Starkregen und Hochwasser deutlich zugenommen“, sagt Laux. Laut einer DEVK-Umfrage vom Jahresbeginn schätzen Menschen in Nordrhein-Westfalen Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser als wahrscheinlichste Naturgefahren am Wohnort ein; der Wert liegt dort mit fast 62 Prozent höher als im Bundesschnitt von 56 Prozent.
Versicherungsnehmer sollten daher prüfen, ob weitere Naturgefahren in ihrer Police eingeschlossen sind. Nach Angaben der DEVK ist dieser Schutz seit 2011 standardmäßig enthalten – es sei denn, der Einschluss wurde ausdrücklich abgelehnt. Derzeit sind bei der DEVK rund 66,5 Prozent der versicherten Wohngebäude gegen Starkregen-Schäden abgesichert; branchenweit waren es 2024 etwa 57 Prozent.
Schaden melden (DEVK):
- Telefon: 0800 4 858-858 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
- Online: über die Schadenmeldung auf devk.de oder das Kundenportal meineDEVK
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