Altersvorsorgereform: Eigenheimrente bleibt Teil der Förderung
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge will der Gesetzgeber vor allem kapitalmarktorientierte Lösungen stärken. Weniger im Fokus: Auch die Förderung von Wohneigentum wird angepasst. Verbände der Bausparkassen sehen darin ein wichtiges Signal für die Rolle der eigenen Immobilie in der Altersvorsorge.
Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz rückt die Politik stärker kapitalmarktorientierte Vorsorgelösungen in den Mittelpunkt. Parallel dazu wird jedoch auch die Förderung der Eigenheimrente fortgeführt und angepasst. Vertreter der Bausparkassen betonen, dass das Modell weiterhin Bestandteil der geförderten Altersvorsorge bleibt. „Das gezielte Sparen für die eigene Immobilie und die Tilgung von Wohnungsbaudarlehen wird im neuen System weiterhin gleichberechtigt gefördert“, erklären Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen, und Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen.
Wohneigentum als Baustein der Altersvorsorge
Die Eigenheimrente – häufig auch als „Wohn-Riester“ bezeichnet – verfolgt einen anderen Ansatz als kapitalmarktorientierte Modelle: Im Fokus steht schuldenfreies Wohnen im Alter. „So richtig es sein mag, die Menschen an der Entwicklung von Kapitalmärkten partizipieren zu lassen, so richtig ist auch, dass entschuldete eigene vier Wände für viele Menschen ein wesentlicher Baustein der privaten Altersvorsorge sind“, betonen König und Guthmann. Nach Darstellung der Verbände bleibt damit eine zentrale Botschaft der Reform: Auch künftig können selbstgenutzte Immobilien im Rahmen der geförderten Altersvorsorge berücksichtigt werden.
Vereinfachte Förderung und neue Zielgruppen
Ein zentrales Element der Reform ist die vereinfachte Zulagenstruktur. Diese gilt künftig auch für die Eigenheimrente.
Die Förderung im Überblick:
- Für die ersten 360 Euro jährlicher Einzahlung: 50 Cent je Euro
- Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro: 25 Cent je Euro
- Maximaler Zuschuss: bis zu 540 Euro jährlich
Die bisher komplexe Berechnung des Mindesteigenbeitrags entfällt.
„Es ist jetzt ganz simpel: Wer mehr Geld in seine Altersvorsorge steckt, bekommt auch mehr Förderung. Jeder Euro Verzicht in der Gegenwart zugunsten der Absicherung im Alter wird also belohnt“, so Guthmann. Neu ist zudem, dass auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der Förderung profitieren können. „Gerade für diese Zielgruppe, die nicht gesetzlich rentenversichert ist, steht Wohneigentum oftmals an erster Stelle, wenn es um private Vorsorge geht“, erklärt König.
Familien profitieren überproportional
Besonders stark fällt die Förderung für Familien aus. Für Kinder wird eine zusätzliche Zulage von bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt – bereits bei vergleichsweise geringen Eigenbeiträgen. Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern erhält bei 300 Euro Eigenleistung pro Jahr insgesamt 750 Euro Förderung. Das entspricht einer Förderquote von 250 Prozent.
Steuerliche Anpassungen und mehr Flexibilität
Auch steuerlich ergeben sich Änderungen:
- Der Sonderausgabenabzug steigt auf bis zu 2.340 Euro jährlich
- Eigenbeiträge und Zulagen können gemeinsam geltend gemacht werden
Zugleich wird die nachgelagerte Besteuerung vereinfacht. Die Steuerlast im Ruhestand wird künftig über fünf Jahre verteilt. Nach Ablauf dieser Phase entfällt die steuerliche Bindung an die Immobilie. „Gerade vor dem Hintergrund der effizienteren Nutzung von Wohnraum ist diese Veränderung nicht geringzuschätzen“, betonen König und Guthmann.
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