Riester-Rente: Koalition bessert nach, Branche warnt vor „ordnungspolitischem Tabubruch“
Die Koalition hat ihre Riester-Reform im parlamentarischen Verfahren nachgeschärft und zentrale Kritikpunkte aufgegriffen. Höhere Förderung und neue Zielgruppen sollen die private Altersvorsorge stärken. Doch während Wissenschaftler die Korrekturen teilweise begrüßen, warnt die Branche vor einem ordnungspolitischen Tabubruch mit weitreichenden Folgen.
Koalition reagiert auf Kritik am Gesetzentwurf
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags auf Anpassungen an der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge verständigt. Damit liegt nun eine weiterentwickelte Fassung des Gesetzentwurfs vor, die auf zentrale Kritikpunkte aus Politik, Wissenschaft und Praxis reagiert. Zu den wesentlichen Änderungen zählen insbesondere Verbesserungen bei der staatlichen Förderung sowie eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten.
Wissenschaftliche Einordnung: Förderung sozialer, Systemfrage bleibt
Der Rentenexperte Dr. Florian Blank vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bewertet die Nachbesserungen als Schritt in die richtige Richtung: „Mit der Einigung haben die Abgeordneten Kritik und Anregungen am Gesetzentwurf aufgenommen. Es ist zu begrüßen, dass die Zulagenförderung für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen verbessert werden soll. Der soziale Charakter der Förderung wird damit gegenüber dem Gesetzentwurf gestärkt. Trotz dieser Korrekturen sollte das Hauptaugenmerk der Koalition aber weiterhin die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben. Denn sie wird auch in Zukunft die solidarische und effiziente zentrale Säule des Alterssicherungssystems bleiben." Damit verschiebt sich der Fokus der Reform zwar stärker in Richtung sozialer Ausgleich – an der grundsätzlichen Debatte über die Rolle der privaten Vorsorge im Gesamtsystem ändert dies aus Sicht der Forschung jedoch wenig.
Mehr Förderung und neue Zielgruppen
Die überarbeitete Reform sieht unter anderem eine stärkere Förderung für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen vor. Auch Familien sollen durch angepasste Fördermechanismen leichter Zugang zur privaten Altersvorsorge erhalten. Positiv bewertet wird zudem, dass künftig auch Selbstständige in den Kreis der Förderberechtigten einbezogen werden sollen. Damit adressiert der Gesetzgeber eine bislang häufig kritisierte Lücke im System der staatlich geförderten Altersvorsorge.
VOTUM: „Wichtige Verbesserungen“ – aber grundlegende Fehlentscheidung
Der VOTUM Verband erkennt in der überarbeiteten Fassung zwar Fortschritte, sieht jedoch weiterhin erhebliche strukturelle Probleme. Geschäftsführer Martin Klein betont: „Die Öffnung der Förderung für Selbstständige adressiert eine zentrale Schwachstelle des bisherigen Systems. Nachdem diese Gruppe bereits bei der Aktivrente unberücksichtigt geblieben ist, wäre ein erneuter Ausschluss nicht akzeptabel gewesen.“ Auch die Anpassungen bei der Förderung bewertet der Verband grundsätzlich positiv. Sie könnten insbesondere für Familien sowie Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen neue Anreize schaffen und den Zugang zur Vorsorge erleichtern.
Staatliches Standarddepot als Konfliktpunkt
Im Zentrum der Kritik steht jedoch die geplante Einführung eines staatlich organisierten Standarddepots. Aus Sicht des Verbands überschreitet der Staat damit eine ordnungspolitische Grenze, indem er nicht nur die Rahmenbedingungen für den Markt setzt, sondern selbst als Anbieter auftritt. „Mit dem Argument, dass man Kostenwettbewerb schaffen wollen würde, könnte der Staat in jeden privatwirtschaftlichen Sektor eindringen. In der aktuellen Situation stark steigender Kraftstoffpreise, würden es die Bürger sicher begrüßen, wenn der Staat demnächst als mildtätiger Tankstellenbetreiber auftreten würde.“ Der Verband warnt, dass ein solches Modell den Wettbewerb nicht stärken, sondern zugunsten eines staatlichen Angebots verschieben könnte. Zudem bestehe die Gefahr, dass ein staatliches Produkt von vielen Bürgern als implizite Empfehlung wahrgenommen werde.
Weitere Kritik: Kostendeckel und Marktfolgen
Kritisch sieht VOTUM auch die geplante Begrenzung der Effektivkosten für Standardprodukte. Zwar seien niedrige Kosten grundsätzlich wünschenswert, starre regulatorische Vorgaben könnten jedoch die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle behindern und die Angebotsvielfalt einschränken. Internationale Erfahrungen, etwa mit dem europäischen PEPP-Produkt, hätten gezeigt, dass zu enge Kostenvorgaben Markteintritte erschweren können.
Deutsche Kreditwirtschaft: Kritik am staatlichen Vorsorgeangebot
Die Kritik am geplanten staatlichen Standarddepot wird auch von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) geteilt. In einer Stellungnahme begrüßt der Branchenverbund zwar zentrale Nachbesserungen der Reform, sieht jedoch grundlegende Risiken durch den staatlichen Markteintritt.
Positiv bewertet die DK insbesondere die größere Flexibilität der Produkte, den Verzicht auf zwingende Beitragsgarantien sowie die Ausweitung der Förderung auf Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Auch Verbesserungen bei der Zulagenförderung für Familien und Geringverdiener werden hervorgehoben. Gleichzeitig warnt die Kreditwirtschaft vor strukturellen Eingriffen in den Wettbewerb. Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), erklärt: „Der Staat verlässt damit seine Rolle als Rahmengeber und wird selbst zum Marktteilnehmer.“
Ein staatlich verwaltetes Altersvorsorgeangebot sei aus Sicht der DK weder erforderlich noch zielführend. Es berge die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und könnte privatwirtschaftliche Angebote sowie die Angebotsvielfalt schwächen. Entscheidend für den Erfolg der Reform sei vielmehr, möglichst viele Bürger zu erreichen – durch einfache Zugänge, stabile Rahmenbedingungen und eine breite, privatwirtschaftlich organisierte Angebotsstruktur.
AfW: „Systembruch“ und Vertriebsrisiken
Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung erkennt in der überarbeiteten Reform wichtige Fortschritte, äußert jedoch grundlegende Kritik an zentralen Elementen des Konzepts und am parlamentarischen Verfahren. Positiv bewertet der Verband insbesondere die stärkere Ausrichtung auf kapitalmarktorientierte Vorsorge, den Verzicht auf starre Garantievorgaben sowie die ausgeweitete Förderung. Auch die Einbeziehung von Selbstständigen wird als überfälliger Schritt gewertet.
Gleichzeitig sieht der AfW in der geplanten Einführung eines staatlichen Standarddepots einen tiefgreifenden ordnungspolitischen Eingriff. In Kombination mit einem Kostendeckel für entsprechende Produkte entstehe ein strukturell bevorteiltes staatliches Angebot im Wettbewerb mit privaten Anbietern. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, warnt: „Nach all der intensiven Arbeit entsteht hier eine Reform, die in der Praxis nicht ankommen wird. Die höhere Förderung wird Mitnahmeeffekte erzeugen. Aber die Menschen, die tatsächlich Vorsorge brauchen, werden ohne Beratung und persönliche Ansprache nicht erreicht.“
Besonders kritisch sieht der Verband zudem die vorgesehenen Änderungen bei den Vergütungsstrukturen. Diese könnten dazu führen, dass wirtschaftlich tragfähige Beratung und Vermittlung faktisch nicht mehr möglich sind. Damit drohe ein Produkt zu entstehen, das zwar politisch gewollt ist, jedoch ohne funktionierende Vertriebswege bleibe. Auch das parlamentarische Verfahren wird vom AfW deutlich kritisiert. Die sehr kurzen Fristen zwischen Ausschussberatungen und geplanter Verabschiedung ließen aus Sicht des Verbands eine vertiefte parlamentarische Prüfung kaum zu.
Hinweis: Der Beitrag wurde nach Veröffentlichung fortlaufend aktualisiert und um zusätzliche Stellungnahmen aus Wissenschaft und Branche ergänzt.
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