Krankentagegeld: Inflation macht regelmäßige Anpassung wichtiger

Veröffentlichung: 12.05.2026, 13:05 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Steigende Lebenshaltungskosten wirken sich auch auf die Absicherung bei längerer Krankheit aus. Die uniVersa startet deshalb zum 1. Juli eine Erhöhungsaktion für Bestandskunden ihrer Krankentagegeldversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

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Bestandsarbeit: Wie regelmäßig prüft man die Höhe des vereinbarten KTG?Bestandsarbeit: Wie regelmäßig prüft man die Höhe des vereinbarten KTG?doublemk7.gmail.com/Shotshop/uniVersa

Die Absicherung des Einkommens bei längerer Arbeitsunfähigkeit gewinnt angesichts steigender Lebenshaltungskosten weiter an Bedeutung. Vor allem bei längeren Krankheitsphasen kann ein zu niedrig angesetztes Krankentagegeld schnell zu finanziellen Lücken führen.

Die uniVersa Krankenversicherung bietet deshalb zum 1. Juli erneut eine Anpassungsaktion für Bestandskunden an. Versicherte können ihren bestehenden Krankentagegeldsatz je nach Tarif um fünf bis 85 Euro pro Tag erhöhen. Nach Angaben des Unternehmens erfolgt die Aufstockung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten.

Absicherung verliert durch Inflation an Kaufkraft

Eine private Krankentagegeldversicherung soll Einkommensausfälle bei längerer Arbeitsunfähigkeit abfedern. Für Arbeitnehmer wird sie insbesondere dann relevant, wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet und gesetzliches Krankengeld allein nicht ausreicht, um laufende Kosten zu decken.

Durch Inflation und steigende Einkommen kann eine ursprünglich ausreichende Absicherung jedoch im Laufe der Jahre an Kaufkraft verlieren. Viele Versicherer bieten deshalb regelmäßige Nachversicherungsmöglichkeiten an.

Bei der aktuellen Aktion der uniVersa besteht laut Unternehmen ab dem Anpassungstermin sofortiger Versicherungsschutz auf die erhöhte Leistung. Die Beantragung soll per Aktionscoupon, telefonisch oder über das Kundenportal möglich sein.

Auch Gehaltserhöhungen können Anlass für Anpassungen sein

Zusätzlich verweist der Versicherer auf die Möglichkeit sogenannter besonderer Leistungsanpassungen. Dabei kann das Krankentagegeld nach Gehalts- oder Einkommenssteigerungen innerhalb bestimmter Fristen ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Für Vermittler dürfte das Thema vor allem vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten relevant bleiben. Denn gerade bei länger bestehenden Verträgen wird die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes häufig über Jahre nicht überprüft.

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