BU für Kammerberufe: LV 1871 setzt auf mehr Flexibilität im Zusammenspiel mit Versorgungswerken
Neue Regelungen bei Nachversicherung und Leistungsprüfung sollen typische Lücken in der Absicherung von Architekten, Anwälten und Steuerberatern schließen.
Berufsständische Versorgungswerke gelten für viele Kammerberufe als zentrale Säule der Absicherung. Gleichzeitig zeigen sich in der Praxis immer wieder Lücken – insbesondere beim Übergang zwischen Teil- und voller Berufsunfähigkeit sowie bei der Anpassung der Leistungen an steigende Einkommen. Die LV 1871 reagiert darauf mit einem erweiterten Zielgruppenkonzept für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Fokus stehen dabei insbesondere Rechtsanwälte, Architekten und Steuerberater, die über eigene Versorgungssysteme organisiert sind. Insgesamt betrifft dies mehrere hunderttausend Erwerbstätige in Deutschland.
Versorgungswerke bleiben zentral – aber nicht ausreichend
Ein strukturelles Problem vieler Versorgungswerke liegt darin, dass Leistungen häufig erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit greifen. Teilweise oder zeitweise Einschränkungen bleiben damit unberücksichtigt. Für die private Absicherung ergibt sich daraus eine doppelte Herausforderung:
- Lücken im Leistungsfall
- Einschränkungen bei der Höhe der versicherbaren BU-Rente
- Neue Spielräume bei der Nachversicherung
Vor diesem Hintergrund erweitert die LV 1871 ihre Nachversicherungsgarantie. Künftig können Leistungen aus Versorgungswerken bei der Prüfung der finanziellen Angemessenheit außen vor bleiben. Damit steigt der Spielraum für die Anpassung der BU-Rente – insbesondere bei steigenden Einkommen oder veränderten beruflichen Rahmenbedingungen.
Zusätzlich wird die ereignisabhängige Nachversicherung ausgeweitet. Eine Anpassung der BU-Rente ist nun auch möglich, wenn:
- erstmals die Beitragsbemessungsgrenze im Versorgungswerk überschritten wird
- Ansprüche aus dem Versorgungswerk sinken oder entfallen
- Karrieregarantie erweitert Anpassungsmöglichkeiten
Auch bei der Karrieregarantie wurden die Regelungen angepasst. Versicherte können ihre BU-Rente nun früher und flexibler an die Einkommensentwicklung anpassen.
Neu ist unter anderem:
- Erhöhungen sind bereits vor Erreichen der bisherigen Obergrenzen möglich
- Selbstständige können ihre BU-Rente in den ersten drei Jahren um bis zu 50 Prozent erhöhen
Gerade für Kammerberufe, bei denen Einkommensverläufe häufig nicht linear verlaufen, gewinnt diese Flexibilität an Bedeutung.
Vereinfachungen im Leistungsfall
Neben der Beitrags- und Leistungsanpassung wurde auch die Leistungsprüfung angepasst. So verzichtet der Versicherer bei Kammerberufen auf eine Umorganisationsprüfung, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Zudem folgt die LV 1871 unter bestimmten Voraussetzungen der Einschätzung des Versorgungswerks: Wird dort bei über 50-Jährigen allein aus medizinischen Gründen Berufsunfähigkeit anerkannt, wird diese Entscheidung übernommen.
Zielgruppe mit besonderem Beratungsbedarf
„Mit dem wirklich umfassenden Zielgruppenkonzept und den vorgestellten Alleinstellungsmerkmalen können Maklerinnen und Makler Absicherungslücken in Kammerberufen dauerhaft schließen“, sagt Laura Sinner, Biometrie-Expertin bei der LV 1871. Die Anpassungen zeigen zugleich ein grundsätzliches Thema in der Beratung: Die Kombination aus Versorgungswerk und privater BU erfordert eine differenzierte Abstimmung – sowohl bei der Leistungsauslösung als auch bei der Höhe der Absicherung.
Kombination von Systemen bleibt entscheidend
Für Vermittler ergibt sich daraus ein klarer Ansatzpunkt: Die Absicherung von Kammerberufen lässt sich nicht isoliert betrachten. Entscheidend ist das Zusammenspiel zwischen berufsständischer Versorgung und privater Absicherung.
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