Die Checkliste zur rechtskonformen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund in Zusammenarbeit mit dem BVK und KuBI entwickelte, ist nun finalisiert worden.
Die IDD-Checkliste beinhaltet jetzt auch Punkte, die sich aus der erst im Dezember letzten Jahres in Kraft getretenen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ergeben.
Vermittler erhalten in 23 Hinweispunkten aus zehn Themen Hinweisen und To-do-Listen. Zu den Themen gehören beispielsweise die Weiterbildungspflicht, die Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, das gesetzliche Provisionsabgabeverbot und das Beschwerdemanagement.
Prof. Dr. Beenken, Autor, dazu:
„Dabei legten wir Wert auf Klarheit und Verständlichkeit sowie auf Vollständigkeit aller neuen Pflichten für Vermittler nach IDD“, ergänzt. „Schließlich ist es für die betroffenen Vermittler nicht ganz einfach, die zahlreichen neuen Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, im Versicherungsvertragsgesetz sowie in der Gewerbeordnung zu identifizieren. Diese Checkliste bietet somit eine übersichtliche Hilfe für alle Versicherungsvertreter und -makler, kann aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen.“
Themen:
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