Wer haftet bei Grillunfällen?

Veröffentlichung: 01.06.2018, 05:06 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Für viele der perfekte Ausklang eines Sommertages: Grillgeruch in der Nase, ein kühles Getränk in der Hand und die letzten Sonnenstrahlen genießen. Aber der Grillspaß kann schnell vergehen – denn rund 4.000 Grillunfälle pro Jahr trüben das Grillvergnügen in Deutschland. Davon rund 500 mit besonders schweren Verbrennungen, verzeichnet die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin. Doch wer haftet bei Schäden?

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Brandbeschleuniger oft Auslöser

Schuld an den Unfällen sind in drei Viertel der Fälle flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin, die ungeduldige Grillfans gleich nachgießen, wenn die Kohle nicht sofort brennt. Doch das führt oft zu einer Verpuffung mit einer bis zu drei Meter hohen Stichflamme.

Ralf Mertke, Unfallexperte der Gothaer Versicherung, erklärt:

„Zwar zahlt die Krankenversicherung die Arzt- oder Krankenhauskosten, doch Spätfolgen von Verbrennungen können auch lebenslange Narben sein. Vor allem Gesicht und Arme sind in vielen Fällen betroffen.“

Ein solcher Grillunfall kann langwierige kosmetische Operationen nötig machen. Da Grillen in den meisten Fällen auch ein Privatvergnügen ist, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Ralf Mertke weiter:

„Eine private Unfallversicherung hingegen deckt einen Großteil der Kosten bei eventuellen Spätfolgen und hilft bei der Finanzierung teurer Spezialbehandlungen.“

Nur unter freiem Himmel grillen

Wer den Grill auf der Terrasse oder dem Balkon benutzt, muss damit rechnen, dass durch die Hitzeentwicklung oder Flammen die Markise oder ein Sonnenschirm in Brand geraten. Daher sollte immer unter freiem Himmel gegrillt werden.

Vorsicht ist auch bei Sommerdekoration wie Lampions oder Girlanden geboten. Diese sollten niemals über dem Grill hängen, sondern immer mindestens in drei Metern Abstand.

Kommt es trotzdem zu einem Brand, greifen verschiedene Versicherungen:

  • Markise: Beim Eigentümer deckt das die Wohngebäude-, bei einem Mieter die Privat-Haftpflichtversicherung.
  • Sonnenschirm oder Gartenmöbel: Diese zählen zum Hausrat, deswegen greift die Hausratversicherung.

Gäste als Unfallursache

Wer sich als Gast auf einer Grillparty an das Gerät stellt und dabei aus Versehen Gegenstände in Brand setzt oder sogar Personen verletzt, kann sich auf seine Privat-Haftpflichtversicherung verlassen. Doch nicht nur der Verursacher, auch die anderen Gäste sind in der Pflicht: Wer gefährliches Verhalten nicht verhindert, kann ebenfalls für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.

Heiße Asche auskühlen lassen

Die heiße Asche darf auf keinen Fall in die Mülltonne entsorgt werden. Die Glut entweder ausgiebig in einem Eimer Wasser ablöschen oder im Park in den dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen. Den Grill auch niemals zum Auskühlen in die Wohnung stellen. Werden die Fenster geschlossen, besteht erhöhte Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid.

Bild: © Gerhard Bittner / fotolia.com

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