Krankenkassen-Rebellion made by Otto Schily
Mit der Frage, ob es Alternativen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen geben darf, beschäftigt sich jetzt nach Informationen der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ das Bundesverfassungsgericht. Ein Gerichtssprecher hatte auf eine Anfrage hin bestätigt, dass der Rechtsanwalt und frühere Bundesinnenminister Otto Schily eine Verfassungsbeschwerde erhoben hat.
Schily vertritt eine Frau, die der Barmer Ersatzkasse angehört und zu einem Verein namens Samarita wechseln möchte. Doch der Wechsel wird ihr von der Kasse verweigert. Die Mitglieder sogenannter Solidargemeinschaften, wie Samarita eine ist, sagen sich gegenseitig Krankenhilfe zu und sehen sich damit als Alternativen zu gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Mehrere Gerichte lehnten Vorstellungen wie diese ab, zuletzt das Bundessozialgericht. Dessen Entscheidung beruhte jedoch auf formalen Grundlagen, ohne einer inhaltlichen Prüfung der Klage (Az. B 12 KR 18/15 R).
Laut Bundessozialgericht hatte die Klage "nicht den gesetzlichen Anforderungen" entsprochen. Schily bezeichnete diese Entscheidung als "überraschend und unverständlich" und zog nun im Namen seiner Mandantin vor das Bundesverfassungsgericht. Laut Angaben des Gerichtssprechers ist noch offen, wann eine Entscheidung gefällt wird (1 BvR 2062/17).
Mehr als 20.000 Menschen sollen in Solidargemeinschaften abgesichert sein. Oftmals sind die Beiträge niedriger als bei den Kassen. Die Samarita habe nach deren Angaben derzeit einen Aufnahmestopp. Laut Vorstandssprecher Urban Vogel sei dies wegen rechtlicher Kontroversen der Fall, die sich auch um steuerliche Fragen drehen.
Bild: © patpitchaya / fotolia.com
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