Zum Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.
Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze - oder besser Versicherungspflichtgrenze - soll auf 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro) steigen. Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV und PKV noch stärker als bisher.
Wird dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entsteht schleichend eine "Arbeitnehmer-Bürgerversicherung". Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken - im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher. Denn ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Garant für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem. Er garantiert einen ressourceneffizienten Einsatz für das bestmögliche Versorgungsangebot. Die PKV leistet dabei einen entscheidenden Beitrag: Mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge sorgen die Privatversicherten im demografischen Wandel für zusätzliche finanzielle Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung, von der auch gesetzlich Versicherte spürbar profitieren.
Bis Ende 2002 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die damalige Bundesregierung hat sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis überproportional erhöht. Das Ziel: Der Kreis der Versicherten, die frei zwischen GKV und PKV entscheiden können, sollte systematisch eingegrenzt werden. Seitdem hat die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen immer stärker beschnitten. Die Grenzwerte driften von Jahr zu Jahr weiter auseinander. 7.650 Euro soll die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen. 2023 waren es noch 6.750 Euro.
Zur Stellungnahme des PKV-Verbandes zum Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025.
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Beitragsbemessungsgrenze soll ab 2024 steigen
Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung sieht vor die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von monatlich 4.987,50 Euro auf 5.175 Euro ab Januar 2024 anzuheben. Ferner soll die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 66.000 Euro auf 69.300 Euro im Jahr steigen.
PKV-Beiträge entwickeln sich langfristig günstiger
Der Beitrag für Angestellte oder Selbstständige, die 20 Jahre und länger privat krankenversichert sind, liegt 2023 im Schnitt etwa auf der Höhe von GKV-Versicherten mit mittlerem Einkommen. Ältere PKV-Versicherte zahlen im Durchschnitt nicht mehr als jüngere.
Nahezu analoge Beitragsentwicklung in GKV und PKV
Die Prämienbelastung je PKV- Versicherten stieg von 2004 bis 2024 durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr zu. Dieser Wert liegt unter dem Anstieg der Beitragsbelastung in der GKV von jährlich 3,2 Prozent. Im Zehnjahreszeitraum unterscheiden sich die Beitragssätze nur noch um 0,1 Prozentpunkte.
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