Aktualisierter Top-Manager-Rechtsschutz

Veröffentlichung: 05.09.2017, 05:09 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Um den speziellen Bedürfnissen und der Verantwortung von Geschäftsführern, Vorständen und Unternehmensleitern gerecht zu werden, hat ROLAND Rechtsschutz zum 1. September 2017 den Top-Manager-Rechtsschutz neu aufgelegt.

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Das Konzept besteht aus einem Universal-Straf-, einem Vermögensschaden- sowie einem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Mit dem ROLAND Führungskräfte-Rechtsschutz spricht ROLAND ab jetzt auch Manager in Klein- und Kleinstunternehmen an.

Manager verantworten persönlich die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen in ihrem Unternehmen. Dies gilt sowohl für das eigene Handeln und auch für eventuelle Fehler ihrer Mitarbeiter. Sich rechtlich abzusichern, ist für Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmensleiter daher unerlässlich. Denn es ist nach wie vor eine persönliche Inanspruchnahme durch Schadenersatzklagen zu verzeichnen und auch die Strafverfolgungsintensität ist weiterhin hoch. Somit erhöht sich auch das Risiko einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags.

Bedingungen immer up to date

Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von ROLAND Rechtsschutz, dazu:

„Mit dem überarbeiteten Leistungskatalog haben wir den Top-Manager-Rechtsschutz den Bedürfnissen unserer Kunden noch besser angepasst.

So enthält das Produkt jetzt einen Beratungs-Rechtsschutz zum Anstellungsvertrag, der dann greift, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, oder ein schriftliches Aufhebungsangebot vorgelegt wird. Zudem hat der Versicherer die prämienfreie Nachhaftungszeit im Straf-Rechtsschutz auf zwei Jahre verlängert."

Die Veto-Police – ein Must-have

Hat das Unternehmen einen Straf-Rechtsschutz abgeschlossen, so hat es neben den Pflichten auch alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Das Unternehmen kann somit beispielsweise den Versicherungsschutz für ausgeschiedene Mitarbeiter gänzlich ablehnen. Liegt eine Pflichtverletzung der Mitarbeiter vor, das Vermögensinteresse der Firma zu schützen, kann das Unternehmen dem Versicherungsschutz widersprechen.

Um diese Lücke für Top-Manager zu schließen, hat ROLAND nun die Veto-Police eingeführt. So sind Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmensleiter in einem Strafverfahren optimal abgesichert. Durch die Abhängigkeit der Veto-Police von der Unternehmens-Straf-Rechtsschutz-Deckung bietet ROLAND diese zu besonders attraktiven Prämien an.

Führungskräfte-Rechtsschutz

Neu ist auch der ROLAND Führungskräfte-Rechtsschutz. Die Inhalte der Police richten sich nach den Bedürfnissen von Organen im Bereich der Klein- und Kleinstunternehmen sowie von deren Führungskräfte und sind der besonderen Stellung im Unternehmen optimal angepasst.

Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com

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