Sieben von zehn Mitarbeitende (70 Prozent) haben vor, in den nächsten zwei Jahren bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu bleiben – mehr als vor der Corona-Krise (65 Prozent). Das zeigt die neue Umfrage „Global Benefits and Attitudes 2022“ von WTW. Etwa die Hälfte (52 Prozent) berichten, dass ihr Arbeitgeber ihr Wohlbefinden während der Pandemie aktiv unterstütze.
Die WTW-Umfrage unter mehr als 1.500 deutschen Mitarbeitenden ergab außerdem, dass Angestellte, die den Eindruck hatten, dass sich ihr Arbeitgeber während der Pandemie um ihr Wellbeing kümmerte, eher bereit sind, im Unternehmen zu bleiben. Zudem arbeiten sie produktiver und engagierter.
Acht von zehn Mitarbeitenden (78 Prozent), die sich während der Pandemie von ihrem Unternehmen unterstützt fühlten, wollen in den nächsten zwei Jahren bei ihrem aktuellen Arbeitgeber bleiben.
Bei Mitarbeitenden, die den Eindruck hatten, dass das Unternehmen sich nicht ausreichend um ihr Wellbeing gekümmert hat, sind es weniger als die Hälfte (46 Prozent). Florian Frank, Head of Work & Rewards bei WTW, erklärt, dass viele Menschen in den nächsten zwei Jahren bei ihrem Arbeitgeber bleiben wollen, was zunächst überrasche. Es könne aber den Wunsch nach Beständigkeit widerspiegeln, den viele Menschen in der aktuell turbulenten Zeit haben.
Wellbeing fördert Engagement und Leistung
Die WTW-Studie zur Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung zeigte darüber hinaus, dass die Fehlzeitenquote bei zufriedenen Mitarbeitenden bei 5,6 Tagen pro Jahr lag – bei unzufriedenen Angestellten waren es 10,1 Tage. Auch das Engagement am Arbeitsplatz war weitaus höher: 53 Prozent der befragten Mitarbeitenden zeigten größeren Einsatz, wenn sie sich durch ihr Unternehmen unterstützt fühlten. Hingegen arbeiteten nur neun Prozent derjenigen Mitarbeitenden engagiert, die mit der Wellbeing-Politik ihres Unternehmens unzufrieden waren.
Unternehmen, welche die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden in den Mittelpunkt stellen, profitieren von einem höheren Engagement und weniger Fehlzeiten, berichtet Florian Frank. Unternehmen seien gefragt zu handeln, denn diese Dynamik werde die Arbeitswelt auch in den kommenden Jahren prägen.
Viele Angestellte sind offen für neue Angebote
Die Umfrage spiegelt aber auch den angespannten Arbeitsmarkt in Deutschland und Anzeichen der „Great Resignation“ wider. Fast ein Drittel (32 Prozent) der Arbeitnehmenden sucht aktiv nach einer neuen Stelle. Unter den leitenden Angestellten möchten die wenigsten in den kommenden zwei Jahren in ihrem Unternehmen bleiben (40 Prozent). Florian Frank fügt hinzu:
Viele Angestellte sind zufrieden mit ihrem Arbeitgeber, aber dennoch offen für bessere Angebote. Und gerade leitende Angestellte scheinen darauf zu hoffen, dass der schwierige Arbeitsmarkt ihnen neue Möglichkeiten eröffnen wird.
Für Unternehmen empfehle es sich, diese Tendenzen im Blick behalten. Gerade weil ein Großteil der Unternehmen mit Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer Mitarbeitender rechnet, ist es sinnvoll, die Bindung der bestehenden Mitarbeitenden an das Unternehmen aktiv zu fördern und somit den fluktuationsbedingten Einstellungsbedarf zu begrenzen, so Frank.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Quo vadis, Homeoffice?
Unternehmen verfolgen Wellbeing selten strategisch
Trotz Fachkräftemangel: Potenzial der bAV noch nicht ausgeschöpft
Das Potential der bAV für die Gewinnung und Bindung von neuen Mitarbeitenden ist so hoch wie seit einem Jahrzehnt nicht mehr. Doch trotz eines hart umkämpften Arbeitsmarkts verstehen erst 30 Prozent der Unternehmen die bAV als wichtiges Differenzierungsmerkmal.
Im Schnitt haben Startups gut 20 Mitarbeiter
Erfolgreiche Personalbindung mit Benefits
Jeder Dritte Arbeitnehmer ist aktiv auf der Suche nach einer neuen Stelle, 17 Prozent sind offen für Angebote. Arbeitgeber sind daher gut beraten, ihren Mitarbeitenden eine Auswahl an Benefits anzubieten. Besonders gefragt sind dabei die bAV und Gesundheitsprogramme.
Personalarbeit: Finanzdienstleistungsbranche steht vor großen Herausforderungen
Wie Unternehmer Steuern im Voraus sparen können
Wie heißt es zum Jahreswechsel immer so schön? Neues Jahr, neues Glück. Um diesem geflügelten Wort auch Taten folgen zu lassen, gibt die Gesetzgebung Unternehmern einige praktische Hilfsmittel an die Hand, damit sich der geschäftliche Erfolg einstellt. Eines davon ist der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB. Wie der richtig genutzt wird, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner im Gastbeitrag.
Die Team- und Zusammenarbeit neu justieren
Viele Teams in den Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, sich selbst und ihre Zusammenarbeit neu zu definieren, um ihre Leistungsfähigkeit zu bewahren. Das zeigt eine Befragung von Personalverantwortlichen durch die Unternehmensberatung Kraus & Partner.
Mit Mitarbeiter-Benefits die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen
Deutschlands Mittelstand steht aktuell vor einem Dilemma. Die Auftragsbücher zahlreicher Firmen sind gut gefüllt. Doch leider fehlen Fachkräfte, um die nötigen Aufgaben zu übernehmen. Mitarbeiter-Benefits können helfen, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Werden sie richtig aufgebaut, können sie im Wettkampf um die besten Leute ausschlaggebend sein.
Voll versteuert!? Drei Stolperfallen, die Unternehmen mühelos vermeiden können
Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise führen in zahlreichen Unternehmen zu Sparmaßnahmen. Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen. . Dabei lassen sich einige steuerliche Stolperfallen umgehen.
ESG-Strategien stärken den Erfolg im Mittelstand
Jährlich veröffentlicht das Zentrum für Arbeitgeberattraktivität, kurz zeag GmbH, in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen eine Trendstudie zum Status quo im Mittelstand und darüber hinaus. Dieses Jahr wurden ökologische und soziale Faktoren unter Berücksichtigung geltender ESG-Kriterien untersucht: ökologische Führung und ein ausgeprägtes Diversitätsklima wirken sich positiv auf den Unternehmenserfolg aus.
MICHAELIS-LIVE am 24.09.: "Haftungsmantel GmbH“ vs. deliktische Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer
Eine GmbH soll vor der persönlichen Haftung schützen. Dies ist auch häufig bei einer GmbH oder anderen „juristischen Personen“ der Fall. Trotzdem werden Konstellationen festgestellt, die zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen können. Rechtsanwalt Boris Glameyer erläutert anhand ausgewählter Fallbeispiele aus der Praxis diese problematischen Konstellationen.