Schutz für Führungskräfte

Die Directors and Officers Liability Insurance (D&O) hat ihren Ursprung in den USA und ist eine Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Unternehmen können den Schutz für ihre Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen im Unternehmen abschließen und sind somit der Beitragszahler.

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An sich ist ein D&O-Schutz eine „Berufshaftpflichtversicherung“ für Manager. Versichert sind Geschäftsführer, Vorstände sowie Kontrollorgane, wie zum Beispiel der Aufsichts- und Verwaltungsrat oder der Beirat. Auch Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane von Tochterfirmen können in den D&O-Schutz eingeschlossen werden.

Haftung mit Privatvermögen

Eine persönliche Außenhaftung des Managements besteht unter anderem gegenüber Dritten wie zum Beispiel Steuer- und Sozialbehörden oder Gläubigern. Die Innenhaftung richtet sich dann an die Forderungen des eigenen Unternehmens. Schon leichtere, fahrlässige Vergehen können eine Haftung des gesamten Privatvermögens bedeuten.

Im Rahmen der Innenhaftung ist zu berücksichtigen, dass es eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Vorstands beziehungsweise Geschäftsführers gibt. Für Manager besteht die Beweispflicht, dass er keine Pflichtverletzung begangen hat. Gerade dann, wenn Führungskräfte nicht mehr für das Unternehmen tätig sind, können dadurch größere Beweisprobleme entstehen.

Der Spezialversicherer AIG Europe Limited und ROLAND Straf-Rechtsschutz arbeiten nun in diesem komplexen Umfeld zusammen. Mit AIG kooperierende Versicherungsmakler können ihren Unternehmenskunden zivilrechtlichen Schutz für Manager und strafrechtlichen Schutz für Beschäftigte anbieten. Der Universal-Straf-Rechtsschutz von ROLAND sichert nicht nur das Management, sondern alle Mitarbeiter ab.

Umfassender Schutz durch Kooperation

Für sämtliche Personen werden Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten während der Ausübung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen getroffen.

  • Wenn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens droht, greift der vorsorgliche Rechtsschutz, um dieses zu verhindern oder um die Strafverteidigung vorzubereiten.
  • Die Kosten für forensische Dienstleistungen zur Aufklärung, Identifikation sowie Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen werden bis 35.000 Euro übernommen.
  • Die generelle Nachhaftung wurde auf drei Jahre erhöht.
  • Wenn aufgrund eines Ermittlungsverfahrens gegen das Unternehmen der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Steuerstrafrecht aus ihrem privaten Bereich aufkommt, sind Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstände in Steuerstrafsachen rechtsschutzversichert.

Unabhängig von einem Rechtsschutzfall bietet ROLAND eine exklusive Compliance-Schulung an, die von ausgesuchten Experten geleitet wird und innerhalb der Vertragslaufzeit alle drei Jahre abgerufen werden kann.

Im Falle einer Untersuchungshaft bietet das ROLAND U-Haft-Package mit seinen Services kompetente Hilfe im Ernstfall.

Es beinhaltet unter anderem:

  • Untersuchungshaft-Tagegeld zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile
  • Zusendung dringend benötigter Arzneimittel
  • Einschaltung der Botschaft oder des Konsulats bei Untersuchungshaft im Ausland

24 Stunden am Tag können Kunden über die ROLAND Strafverteidiger- Hotline spezialisierte Strafverteidiger kontaktieren. Auch die Vermittlung von spezialisierten Strafverteidigern aus dem ROLAND Netzwerk ist möglich. Mit einem ROLAND Krisencoaching ist im Rahmen eines Rechtsschutzfalles psychologische Unterstützung zur Bewältigung der Situation möglich.

Assist-Leistungen

Kommt es wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz zu einem Rechtsschutzfall, kann sich das Unternehmen durch einen von ROLAND vermittelten Spezialisten zur Datensicherheit beraten und/oder eine IT-Sicherheitsinspektion vornehmen lassen. Führt ein Verstoß gegen die Umweltgesetze zu einem Rechtsschutzfall beraten ROLAND-Spezialisten über Aspekte der Einhaltung von Umweltvorschriften. Die Beratungen können telefonisch oder auf Rückfrage auch am Wohnort der Betroffenen erfolgen.

Bild: (1) © alphaspirit / fotolia.com (2) © experten-netzwerk GmbH

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