GDV fordert eigene Gefahrgutklasse für Lithium-Batterien
Lithium-Batterien haben sich im weltweiten Güterverkehr zur Brandursache Nummer eins auf Containerschiffen entwickelt. Mit wachsenden Transportmengen steigt das Schadenpotenzial – der GDV fordert nun strengere Regeln für Transport und Lagerung sowie eine eigene Gefahrgutklasse.
Brandrisiko mit Systemrelevanz
Lithium-Batterien stecken heute in Smartphones, Spielzeugen, Energiespeichern und Elektrofahrzeugen – und sind aus globalen Lieferketten nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig entwickeln sie sich zunehmend zum sicherheitsrelevanten Risikofaktor im Güterverkehr.
Nach Auswertungen internationaler Schadenmeldesysteme zählen Lithium-Batterien inzwischen zu den häufigsten Brandursachen auf Frachtschiffen. Auch in Logistikzentren und Lagerhallen kommt es regelmäßig zu Großbränden mit Millionenschäden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert daher in einem aktuellen Positionspapier strengere und klarere Sicherheitsregeln für den Transport und die Lagerung von Lithium-Batterien und E-Autos.
Thermal Runaway als Kernproblem
„Lithium-Batterien gelten im Alltag als sichere Technologie“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Beim Transport und in der Lagerung entstehen jedoch besondere Risiken. Das größte Risiko ist der sogenannte Thermal Runaway – eine Kettenreaktion in der Batterie, die Brände explosionsartig verstärken kann. Gerät eine Batterie in einen solchen Zustand, ist der Brand kaum zu löschen und kann noch Tage später wieder aufflammen. Diese besondere Gefährdungsdynamik wird im aktuellen Gefahrgutrecht nicht ausreichend berücksichtigt.“
Brände, die im Inneren einer Batterie entstehen, sind extrem schwer zu kontrollieren, können sich selbst weiter anfachen und setzen giftige sowie explosive Gase frei. Auf See kann daraus im Extremfall ein Totalschaden entstehen.
E-Autos auf See: Mehr Abstand, weniger Energie
Für den Seetransport fordert der GDV daher konkrete Anpassungen:
- Container mit Lithium-Batterien oder batteriegetriebenen Fahrzeugen sollen nicht dicht nebeneinanderstehen.
- Sie sollen nicht in der Nähe von Maschinenräumen oder auf obersten Decksstellplätzen gelagert werden.
- Wo starke Hitze nicht ausgeschlossen werden kann, soll eine Temperaturüberwachung und gegebenenfalls Kühlung Standard werden.
„Ein einzelner Batteriebrand ist für Schiffsbesatzungen oft kaum beherrschbar“, so Asmussen. „Wenn viele solcher Container dicht an dicht stehen, kann daraus schnell ein Großschaden bis hin zum Totalverlust eines Schiffs entstehen. Mehr Abstand ist hier ein entscheidender Sicherheitsgewinn.“
Zudem spricht sich der Verband dafür aus, Batterien nur noch mit begrenztem Ladezustand zu transportieren. Weniger gespeicherte Energie bedeutet im Ernstfall geringere Brandintensität.
Lagerung an Land: Klare Trennung gefordert
Nicht nur der Transport, auch die Lagerung birgt Risiken. In Umschlagszentren, Distributionslagern oder auf Freiflächen werden teils große Mengen an Batterien oder E-Autos gesammelt. Der GDV fordert deshalb:
- klar abgegrenzte Lagerbereiche
- bauliche Trennungen
- ausreichende Sicherheitsabstände zwischen Containern und Fahrzeugen
„Batterien gehören in speziell gesicherte Bereiche und nicht einfach irgendwo ins Regal oder auf den Hof“, sagt Asmussen. „So schützen wir Mitarbeitende, Einsatzkräfte und letztlich auch die Lieferketten.“
Neue Gefahrgutklasse als Kernforderung
Zentrale Forderung des Positionspapiers ist die Einführung einer eigenen Gefahrgutklasse für Lithium-Batterien. Derzeit werden sie einer Sammelkategorie zugeordnet, die nach Ansicht der Versicherer die spezifischen Risiken nicht ausreichend abbildet.
Eine separate Klassifizierung würde:
- klarere Kennzeichnungen ermöglichen
- Einsatzkräften bessere Informationen liefern
- passgenauere Vorschriften für Transport und Lagerung schaffen
„Es geht nicht um Panikmache, sondern um Vorsorge“, betont Asmussen. „Wenn wir Elektromobilität sicher wachsen lassen wollen, brauchen wir moderne Regeln, die Risiken realistisch einschätzen und beherrschbar machen.“
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