Das Landgericht Frankfurt a. M. verurteilte die Frankfurter Sparkasse wegen Verkaufs hochriskanter geschlossener Lebensversicherungs-, Immobilien- und Schiffsfonds.
In einem seitens der Esslinger Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für einen Anleger des geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK III Premium, des geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing 188 Phidias und des geschlossenen Schiffsfonds HSC Shipping Protect II erstrittenen Urteil vom 23.02.2017 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt (Az. 2 – 30 O 350/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Prospektaushändigung und Aufklärung über Totalverlustrisiko
Die Frankfurter Richter gingen in deren Urteilserbgründung davon aus, dass die Emissionsprospekte nicht rechtzeitig übergeben worden waren. Insoweit konnte hierdurch keine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgen. Das Gericht war zudem davon überzeugt, dass die Beraterin die Klägerin nicht ordnungsgemäß über das bestehende Totalverlustrisiko aufgeklärt hatte. Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen.
Bild: © namning / fotolia.com
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