Sparkasse muss wegen Falschberatung zahlen
Weil die Sparkasse Neumarkt i.d. OPf.-Parsberg einen Kunden nicht über die Risiken bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds aufklärte, wurde sie nun vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt.
Nach einer Beratung durch die Sparkasse unterzeichnete der Kläger Ende des Jahres 2008 die Beitrittserklärung zu der Beteiligung am Orange Ocean MS "United Tambora" in Höhe von 20.000 Euro zzgl. Agio.
Der Kläger beanstandete danach, dass er von dem Berater nicht über die Risiken, wie dem Totalverlustrisiko und dem Haftungsrisiko als Kommanditist, aufgeklärt wurde. Wenn er von diesen Risiken gewusst hätte, hätte er die Beitrittserklärung nicht unterschrieben.
Gericht erkennt mangelnde Aufklärung an
Das Landgericht urteilte, dass der Kläger nicht ordnungsgemäß über bestehenden Risiken und Nachteile der Beteiligung an dem Schiffsfonds aufgeklärt wurde. Der Kläger wurde dem Gericht zufolge fehlerhaft in Bezug auf das bestehende Haftungsrisiko, respektive das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung sowie die bestehende personelle Verflechtungen aufgeklärt. Zudem wurde der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben, so dass dieser nach nicht als Aufklärungsmittel dienen konnte. Die klagende Partei wurde von den Rechtsanwälten Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann vertreten.
Urteil vom 27. September 2018 (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 6 O 8183/17)
Bild: © alphaspirit / fotolia.com
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