Sparkasse: Zu Entschädigung in zwei Fällen verurteilt

Veröffentlichung: 23.03.2018, 05:03 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth gleich zweimal zum Schadenersatz und damit zur Rückabwicklung von zwei Beteiligungen an geschlossenen Fonds verurteilt. Auch muss die Sparkasse den Kunden ihre entstanden Schäden ersetzen.

(PDF)
Richter-Hammer-Geldscheine-137719613-FO-alfexeRichter-Hammer-Geldscheine-137719613-FO-alfexe

Falsche Immobilieninvestition

Einen Teil ihres Erbes investierte die Klägerin auf Empfehlung der Bank hin in den Bayernfonds Asia-Pacific Growth. Durch die Beratung dachte sie, dass es sich um einen sicheren Immobilienfonds handelte.

Der Klägerin wurde das Produkt nicht richtig erklärt, denn ein opportunistisches Investment in Genussrechte und Indexzertifikate wurden ihr als Immobilieninvestition verkauft. Sie wurde über Genussrechte und Indexzertifikate gar nicht aufgeklärt und es wurde im Beratungsgespräch über Immobilien gesprochen.

Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist dies eine Pflichtverletzung, weil die Bank sie nicht über die Anlageform aufgeklärt wurde, so dass sie hätte eine eigene Entscheidung unter Abwägung aller Risiken fällen können.

Der zuständige Bankberater hielt es nicht für erforderlich, seine Kundin über die Fondskonstruktion aufzuklären, aber er hätte sie über das Insolvenzrisiko der Genussrechtsemittentin aufklären müssen.

Denn erst eine richtige Aufklärung hätte nach Ansicht des Gerichts der Klägerin überhaupt ermöglicht, das Totalverlustrisiko und Blindpoolrisiko einzuschätzen. Ein Indexzertifikatefonds darf dem Urteil nach nicht als Immobilienfonds verkauft werden.

Die Sparkasse muss der Kundin einen Betrag von 21.111,59 € zahlen und ebenso von weiteren Schäden freistellen.

Urteil vom 12. März 2018 (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 6 O 817/17)

Ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen

Aufgrund der Anlageberatung durch die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach beteiligte sich die Klägerin an dem geschlossenen Immobilienfonds Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt England I KG mit einem Betrag in Höhe von 27.000 britischen Pfund.

Das Geld der Anleger wurde in eine Büroimmobilie in Northampton investiert, dessen Hauptmieter die Barclays-Bank war. Die im Verlauf des Investments durchgeführte Neubewertung der Immobilie und daraus resultierende Nachbesicherungsforderungen führten dazu, dass die Anleger jahrelang nur geringe beziehungsweise teilweise keine Ausschüttungen erhielten. Die Fondsimmobile wurde zwischenzeitlich verkauft und die Anleger tragen letztendlich erhebliche Verluste davon.

Dem Urteil zufolge wäre es Pflicht der Bank gewesen, die Beklagte über den Fluss von Rückvergütungen aufzuklären. Dadurch soll der Kunde die Möglichkeit bekommen, abschätzen zu können, ob die beratende Bank im Falle einer Anlageempfehlung Vorteile erhält und sich aufgrund dessen die Beratung nicht überwiegend an den Interessen des Beratenen ausrichtet.

Die Kundin erhält nach dem Urteil einen Betrag von 32.637,50 Euro und muss von der Sparkasse von weiteren Schäden freigestellt werden.

Urteil vom 21. Februar 2018 (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 6 O 1634/17)

Bild: © alfexe / fotolia.com

(PDF)

LESEN SIE AUCH

schiff-zahenkurven-bunt-129565044-FO-namningschiff-zahenkurven-bunt-129565044-FO-namning
Urteile

LG Frankfurt verurteilte Frankfurter Sparkasse

Das Landgericht Frankfurt a. M. verurteilte die Frankfurter Sparkasse wegen Verkaufs hochriskanter geschlossener Lebensversicherungs-, Immobilien- und Schiffsfonds.
Die Risikoeinstufung des offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ war zu niedrig angesetzt, entschied das LG Nürnberg-Fürth. Welche Folgen das Urteil haben könnte.Die Risikoeinstufung des offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ war zu niedrig angesetzt, entschied das LG Nürnberg-Fürth. Welche Folgen das Urteil haben könnte.succo / pixabay
Urteile

Offene Immobilienfonds: Gericht urteilt über fehlerhafte Risikoeinstufung

Die Risikoeinstufung des offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ war zu niedrig angesetzt, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den Markt haben. Verbraucherschützer sehen darin einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz, während Fondsanbieter möglicherweise mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.
Richter-Richterhammer-462414364-AS-GorodenkoffRichter-Richterhammer-462414364-AS-GorodenkoffGorodenkoff – stock.adobe.com

5 wichtige Urteile für Versicherungsvermittler

Rechtsanwalt Tobias Strübing, stellt mehrere wichtige Gerichtsentscheidungen zu den Pflichten und der Haftung des Maklers sowie dem Maklervertrag vor, die in den letzten zwei Jahren getroffen wurden und zum Teil erheblichen Einfluss auf die Beratungspraxis von Versicherungsvermittlern haben.
selective focus of wooden gavel near cropped judge on blurred backgroundselective focus of wooden gavel near cropped judge on blurred backgroundLIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com
Urteile

Wie geeignet ist eine Rürup-Rente?

Ein Versicherungsvertreter hatte einem 41-jährigen Versicherungsnehmer eine sogenannte Rürup-Rente vermittelt. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass im Rahmen des privaten Rentenversicherungsvertrages eine vorzeitige Auszahlung des angesammelten Kapitals nicht möglich ist. Erst nach Ablauf der Ansparphase, mithin nach 26 Jahren, sollte eine Altersrente gezahlt werden.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht