Stärkungsgesetz zur Betriebsrente: Chance zur Verbesserung verpasst

Veröffentlichung: 14.02.2017, 17:02 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Mit nur wenigen Forderungen an den Regierungsentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verpasst der Bundesrat in den Augen von Dr. Michael Karst, der bei Willis Towers Watsons im Bereich Pensions den Fachbereich Recht leitet, die Chance auf wichtige Verbesserungen.

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Er kommentiert:

„Der Bundesrat schließt sich nahezu vollständig den Vorstellungen der Bundesregierung an und verpasst die Chance, in einigen wesentlichen Punkten das Betriebsrentenstärkungsgesetz stärker an den aktuellen Bedürfnissen auch für das bereits bestehende bAV-System zu orientieren“.

Dr. Karst verdeutlicht weiter, dass der Bundesrat die fundamentalen Kritikpunkte seiner Ausschüsse, die die folgenden wesentlichen Forderungen enthalten, verworfen hat:

  • Die dringend erforderliche Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses nach § 6a EStG, die alleine schon verfassungsrechtlich geboten wäre und derzeit zur erheblichen Besteuerung von Scheingewinnen führt, verlangt der Bundesrat entgegen seinen Ausschüssen nicht. Damit verbleibt es bei einer erheblichen Benachteiligung des bedeutendsten Durchführungsweges, den Direktzusagen, in der steuerlichen Behandlung. Vermutlich muss hier das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber den Weg zu einer sachgerechten Lösung weisen.
  • Auch die Erweiterung der reinen Beitragszusage auf betriebsratslose Betriebe bzw. des Opting-out auch auf betriebsvereinbarungsbasierte Lösungen wurde abgelehnt – der Bundesrat schließt sich damit uneingeschränkt der Tarifexklusivität der neuen gesetzlichen Optionen an. Mit Blick auf die Verbreitung der bAV wäre hier eine andere Entscheidung des Bundesrates deutlich vorzugswürdig.
  • Der weiteren Ausgestaltung des Sicherungskonzeptes für reine Beitragszusagen auf der Kapitalanlageseite durch einen stärkeren gesetzlichen Rahmen erteilt der Bundesrat eine Absage. Hier bleibt es damit bei einer gewissen Flexibilität und bei der Verantwortung der Tarifvertragsparteien für sachgerechte Lösungen im Rahmen der reinen Beitragszusagen zu sorgen. Allerdings bleibt insoweit auch erheblicher Spielraum für tarifpolitische Forderungen und das Risiko künftiger Tarifauseinandersetzungen in diesem Punkt.

Die drei wesentlichen Forderungen zum Regierungsentwurf fasst Karst wie folgt zusammen:

  1. Die Prüfung, ob die Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden können – ein praktisch wichtiger Punkt, der bei vielen Betriebsrentnern aktuell für erheblichen Unmut sorgt und damit die bAV in der Öffentlichkeit belastet – dem sollte der Bundestag unbedingt noch weiter nachgehen.
  2. Bei der reinen Beitragszusage soll es nur für Direktversicherungen nun doch Voll- oder Teilgarantien geben. Das ist eine Durchbrechung des Garantieverbotes. Dieses ist im Regierungsentwurf festgehalten und hat den Zweck, die erheblichen Kosten für Garantieabsicherungen in der neuen Zusageform zu vermeiden. Insofern ist dies ein Rückschritt im Vergleich zur Ausgangsfassung des Gesetzentwurfs.
  3. Es soll zudem geprüft werden, ob die Riesterzulagen nicht deutlicher angehoben werden und zugleich eine Dynamisierung der Riesterzulagen vorgenommen werden kann. Dies erscheint im Zusammenhang mit dem neuen bAV-Riester, der dann wie bei den privaten Riesterverträgen in der Bezugsphase sozialversicherungsfrei ist, folgerichtig und würde Riesterverträge attraktiv machen.

Bild: © beachboyx10 / fotolia.com

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