Im Zusammenhang mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz planen 47 Prozent der Unternehmen, seine betriebliche Altersversorgung (bAV) auszubauen oder anzupassen. Dies zeigt eine Umfrage von Willis Towers Watson.
Vordringlich werden dabei zunächst „Pflichtthemen“ wie der neue Arbeitgeberzuschuss zu Mitarbeiterbeiträgen in die bAV (59 Prozent) und die Nutzung der neuen steuerlichen Freibeträge (55 Prozent) bearbeitet.
Nach der Reform sind Unternehmen künftig verpflichtet, Beiträge, die ihre Mitarbeiter aus eigenem Bruttoentgelt in bAV-Versicherungen, -Pensionskassen oder -Pensionsfonds investieren, in Höhe von 15 Prozent zu bezuschussen. Somit sollen durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsabgaben der bAV zugutekommen. Trotz der komplizierten Umsetzung in der Praxis traut über die Hälfte der Unternehmen (58 Prozent) diesem Zuschuss zu, dass er die weitere Verbreitung der bAV fördern wird.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen: So äußern die Befragten, dass das Gesetz für die Praxis überfällige Reformthemen wie der überhöhte steuerliche Rechnungszins (68 Prozent) oder die Doppelverbeitragung (81 Prozent) nicht aufgreift. Nur verhalten optimistisch betrachten sie die Erfolgschancen der Reform. Eine weitere Verbreitung der bAV unter Geringverdienern oder in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) werde das Gesetz allenfalls teilweise bewirken.
Modernisierungsschub für die bAV
Dr. Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson, dazu:
„Der Anteil der Unternehmen, die ihre bAV nun anpacken wollen, ist sprunghaft gestiegen – und das ist zu begrüßen. Mit der Umsetzung der durch das BRSG neu entstandenen Pflichten werden viele Unternehmen sinnvollerweise auch gleich weitere Modernisierungsschritte – etwa im Blick auf die Risiko-Optimierung oder die Mitarbeiterkommunikation – angehen. Daher ist in den kommenden Jahren mit einem Modernisierungsschub für die bAV zu rechnen.“
Ob Unternehmen dabei auf die neu geschaffenen Gestaltungsoptionen (wie etwa die reine Beitragszusage) setzen oder altbewährte Möglichkeiten neu entdecken, sei zweitrangig, weil laut Dr. Reiner Schwinger wichtig ist, dass das Gesetz die bAV auf die Agenda bringt und dadurch es viel bewegen wird.
Betriebliche Ausgestaltung bevorzugt
Die neu eröffneten Möglichkeiten – reine Beitragszusage und Opting-out auf tariflicher Basis – stehen allerdings nur in 15 bzw. 17 Prozent der Unternehmen auf der Agenda. Bislang können diese Optionen noch nicht umgesetzt werden, da keine entsprechenden Tarifverträge vorliegen. Sollte dies künftig der Fall sein, bevorzugen 90 Prozent der Unternehmen tarifliche Rahmenvorgaben, die betrieblich ausgestaltet werden können. Sie zeigen also eine starke Präferenz für betriebliche Lösungen.
bAV wird noch komplexer
Unternehmen, die bereits über eine bAV verfügen, erhofften sich vom BRSG vor allem eine Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses sowie die Abschaffung der Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung.
Durch das Reformpaket steige die Komplexität der bAV weiter, sagen 70 Prozent der befragten Unternehmen.
Über die vergangenen Jahrzehnte haben sich zahlreiche Arbeitgeberpflichten im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der bAV entwickelt. Genannt seien etwa Informations- und Aufklärungspflichten, die oft keine ganz klare Kontur aufweisen.
Dr. Michael Karst, Willis Towers Watsons, erläutert:
„Wenn die Unternehmen positiv aufgezählt Klarheit über ihre arbeitsrechtlichen Pflichten aus einer bAV-Zusage hätten, würde das viel Verlässlichkeit und eine noch höhere Bereitschaft, sich in der bAV zu engagieren, mit sich bringen.“
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