Der Bundesrat hat am 08.07.2016 einem Gesetz zugestimmt, das ein leicht verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen und Tricks zur Steuervermeidung verhindern will.
Insbesondere die sogenannten Cum/Cum-Modelle, die darauf abzielen, die Besteuerung von Dividenden ausländischer Anleger mit Hilfe deutscher Investmentfonds oder Kreditinstitute zu umgehen, sollen damit eingedämmt werden. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer für Dividenden. So muss der Steuerpflichtige künftig die Aktie für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen halten und dabei ein "Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko" tragen. Haftung und Risiko sollen dadurch wieder zusammengeführt werden. Zur Anpassung an europarechtliche Vorgaben werden alle Dividenden aus in- und ausländischen Fonds künftig gleich behandelt. Die neuen Regelungen greifen rückwirkend für Dividenden, die ab 2016 fließen.
Um den Aufwand für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft zu verringern und die Finanzämter zu entlasten, enthält das Gesetz Vereinfachungen bei den Steuererklärungspflichten. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
In einer ebenfalls am 08.07.2016 gefassten Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Publikums-Investmentfonds und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen hin. Die Länder wollen Cum/Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbinden. Sie fordern von der Bundesregierung eine verfassungsfeste und EU-rechtlich unbedenkliche Neuregelung zum Wagniskapital, um Belastungen junger, innovativer Unternehmen zu verhindern.
Bild: © Tomasz Zajda / fotolia.com
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