Krankenkasse und Bürgergeld: GKV-Spitzenverband kündigt Klage an
Droht die gesetzliche Krankenversicherung durch die Finanzierung des Bürgergelds überlastet zu werden? Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat beschlossen, rechtlich gegen die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden vorzugehen. Hintergrund ist, dass die Kassen seit Jahren einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Hintergrund: Finanzierungslücke von Milliardenhöhe
Erwerbsfähige Personen mit Bürgergeldanspruch sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Beiträge für sie übernimmt der Bund – allerdings nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes nicht in voller Höhe. Jahr für Jahr blieben die Krankenkassen auf rund zwei Dritteln der tatsächlichen Kosten sitzen, was eine Unterfinanzierung von rund zehn Milliarden Euro bedeutet.
Der Bund habe die Kassen mit der gesundheitlichen Versorgung der Betroffenen beauftragt, heißt es. Die Versorgung werde auch zuverlässig erbracht, doch die Zahlungen aus dem Bundeshaushalt deckten die Ausgaben nicht ab. Damit werde die GKV mit einer Aufgabe belastet, die in die alleinige Verantwortung des Staates falle.
Kritik der Selbstverwaltung
Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, betonte: „Wir erleben bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende, dass sich der Staat auf Kosten der GKV-Beitragszahlenden entlastet. Die Leidtragenden sind die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Dieses Vorgehen der Bundesregierung schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn so wird Arbeit immer teurer.“
Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter, ergänzte: „Seit vielen Jahren setzen wir uns auf allen Ebenen dafür ein, dass diese rechtswidrige Unterfinanzierung beendet wird. Ohne Erfolg. Nun reicht es! Wir sehen uns jetzt gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten und zu klagen.“
Klageweg gegen den Bund
Der GKV-Spitzenverband wird im Namen aller beauftragenden Krankenkassen Klage einreichen. Streitgegenstand sind die Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) für das Jahr 2026. Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BAS. Zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Kassen berufen sich dabei auf das Grundgesetz: Nach Art. 87 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG haben Sozialversicherungsträger Anspruch auf organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit. Zudem sei die Zweckbindung der Sozialversicherungsbeiträge verletzt, wenn diese zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben wie dem Bürgergeld eingesetzt würden.
Brisanz für Versicherte und Arbeitgeber
Die Entscheidung zur Klage fällt in eine Phase steigender Gesundheitsausgaben, knapper Kassenreserven und hoher Beiträge. Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes sieht die Gefahr, dass gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber dauerhaft überproportional belastet werden. „Unsere oberste Priorität ist immer eine langfristig qualitativ hochwertige und für Versicherte und Arbeitgebende bezahlbare gesetzliche Krankenversicherung“, so Klemens.
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