Im Bereich der Geldwäsche läuft nicht nur bald eine Übergangsfrist ab, es gibt auch umfangreiche Pflichten aus dem GwG, über die Vermittler Bescheid wissen sollten: Neu ist vor allem, die ab 1. Januar 2024 in Kraft tretende Registrierungspflicht sowie die Analyse des eigenen Risikos, Geldwäsche anheim zu fallen.