BVK-Präsident Michael H. Heinz.BVK-Präsident Michael H. Heinz.BVK

BVK lobt Riester-Reform, warnt vor Kostendeckel

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich zu den Zwischenergebnissen der fachpolitischen Arbeitsgruppen in den laufenden Koalitionsverhandlungen geäußert – mit gemischtem Fazit. Während Reformansätze zur Riester-Rente und die geplante Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden begrüßt werden, stößt eine mögliche gesetzliche Deckelung der Kosten auf deutliche Kritik.

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Riester-Reform: Entbürokratisierung und Beratungspflicht erwünscht

Der BVK lobt die Pläne der Arbeitsgruppe „Haushalt, Steuern, Finanzen“, die bisherige Riester-Rente durch ein neues, bürokratiefreieres Vorsorgeprodukt abzulösen. Auch der Verzicht auf zwingende Garantien wird positiv bewertet – das entspreche langjährigen BVK-Forderungen.

Allerdings kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die mögliche gesetzliche Deckelung von Verwaltungs-, Produkt- und insbesondere Abschlusskosten: „Denn qualifizierte Beratung ist wichtig und muss auch angemessen entlohnt werden.“ Daher sollte das neue Vorsorgeprodukt stets mit Beratung verbunden sein – insbesondere, wenn es als Standardprodukt für die Altersvorsorge vorgesehen ist.

Zugleich begrüßt der Verband, dass sowohl provisions- als auch honorarbasierten Beratungsformen weiterhin Bestand haben sollen. Skepsis äußert der BVK hingegen gegenüber Überlegungen, die Instrumente der Missstandsaufsicht durch die BaFin zu verschärfen.

Elementarschadenpflicht: Vermittler sollen entscheidende Rolle spielen

Auch zur geplanten Einführung einer Elementarpflichtversicherung äußert sich der BVK positiv. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration und Integration“ sieht vor, dass künftig alle Gebäudeversicherungen im Neugeschäft standardmäßig einen Naturgefahrenschutz beinhalten. Für Bestandsverträge soll zum Stichtag eine Nachversicherungspflicht gelten.

„Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels begrüßen wir diesen Vorschlag ausdrücklich“, so Heinz. Ein aktives Abwählen des Naturgefahrenschutzes durch Kunden solle jedoch nur nach vorheriger Beratung durch Vermittler möglich sein, um das verbleibende Deckungsrisiko transparent zu machen.

Zur langfristigen Absicherung der Rückversicherbarkeit schlägt der BVK außerdem die Einrichtung einer staatlichen Rückversicherung vor – als privatwirtschaftliche Lösung, die schneller und effektiver wirken könne als staatliche Zwangssysteme.

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