Altersvorsorgereformgesetz: AfW und BVK fordern Nachbesserungen bei Vergütung und Beratung
Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz in erster Lesung beraten. Während AfW und BVK das Ziel einer renditestärkeren privaten Vorsorge unterstützen, warnen sie vor Eingriffen in Vergütungsstrukturen und einer Schwächung der Beratung.
Reformziel grundsätzlich begrüßt
Der Deutsche Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drucksache 21/4088) in erster Lesung beraten. Ziel der Reform ist es, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, kapitalmarktorientierter und attraktiver für breitere Bevölkerungsschichten zu gestalten. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung unterstützt diese Stoßrichtung ausdrücklich. Die stärkere Kapitalmarktorientierung und höhere Renditechancen bewertet der Verband grundsätzlich positiv. Auch transparente Kostenstrukturen seien ein wichtiger Baustein für mehr Akzeptanz. AfW-Vorstand Norman Wirth mahnt jedoch zur Differenzierung: „Die Diskussion darf sich nicht allein auf Prozentkennziffern verengen. Kundennutzen besteht nicht nur aus niedrigen Kosten, sondern auch aus qualifizierter Beratung, Haftung und laufender Betreuung.“
Kritik an Eingriffen in Vergütungsmodelle
Zentraler Kritikpunkt des AfW ist der geplante Wegfall beziehungsweise die Streckung der Zillmerung. Die wesentliche Beratungsleistung werde zu Beginn eines Vertrags erbracht. Eine zeitnahe Vergütung müsse daher weiterhin möglich bleiben. „Altersvorsorgeberatung ist anspruchsvoll und haftungsträchtig. Ohne eine angemessene Vergütung wird eine flächendeckende qualifizierte Beratung in der geförderten Altersvorsorge nicht aufrechterhalten werden können“, so Wirth. Zudem plädiert der AfW dafür, den Kreis der Förderberechtigten auszuweiten. Ein modernes Fördersystem solle grundsätzlich allen Erwerbstätigen offenstehen – insbesondere auch Selbstständigen.
BVK: Beratungspflicht darf nicht ausgehöhlt werden
Noch deutlicher äußert sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Der Verband begrüßt zwar das politische Ziel der Reform, sieht in der aktuellen Fassung jedoch „erhebliche fachliche und praktische Bedenken“. BVK-Präsident Michael H. Heinz warnt insbesondere vor standardisierten Altersvorsorgeprodukten ohne verpflichtende Beratung: „Altersvorsorge ist ein komplexes, langfristiges und für Verbraucher existenziell wichtiges Thema. Ohne fachkundige Begleitung besteht die Gefahr, dass Verbraucher unpassende Produkte wählen.“ Die Beratungspflicht sei im Versicherungsvertragsgesetz klar verankert und müsse auch für neue Produktformen gelten. „Vertrieb ohne Beratung ist kontraproduktiv“, so Heinz.
Streitpunkt Kostendeckel
Kritisch bewertet der BVK auch den vorgesehenen pauschalen Kostendeckel von 1,5 Prozent für Abschlusskosten. Ein starres Limit greife tief in die Produktgestaltung ein und ignoriere betriebswirtschaftliche Realitäten. „Vor allem gefährdet es langfristig die Beratungsqualität, da qualifizierte Vermittlung und laufende Betreuung nicht beliebig kostengünstig erbracht werden können“, betont Heinz. Die vorgesehene Verlängerung der Kostenverteilung über die Laufzeit stelle viele Vermittlerbetriebe vor kalkulatorische Herausforderungen.
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