Seit Mitte Januar wird die „ePA für alle“ schrittweise eingeführt – zunächst in ausgewählten Regionen. Der GKV-Spitzenverband betont, dass das System ausreichend getestet werden muss.
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte hat das Gesundheitswesen einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht. Seit Mitte Januar 2025 haben die Krankenkassen für rund 70,5 Millionen Versicherte eine ePA angelegt – es sei denn, diese haben aktiv widersprochen. Zunächst wird die Nutzung in Modellregionen wie Franken, Hamburg und Teilen von Nordrhein-Westfalen erprobt, bevor das System bundesweit ausgerollt wird.
Schrittweise Einführung zur Fehlervermeidung
Die ePA soll langfristig als zentrale Plattform für Gesundheitsdaten dienen. Derzeit können bereits verordnete Medikamente und eingelöste E-Rezepte automatisch gespeichert werden. Künftig sind weitere Funktionen wie ein digital gestützter Medikationsplan geplant, der beispielsweise bei der Prüfung auf Wechselwirkungen unterstützen soll. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, weist darauf hin, dass das System ausreichend getestet werden muss: „Die ‚ePA für alle‘ ist ein komplexes IT-Projekt, das eine Aufwärmphase und das Training in den Modellregionen braucht, bevor es den bundesweiten Startschuss geben kann. Wie bei allen großen IT-Projekten wird es am Anfang sicher noch ab und zu ruckeln.“
Mehr Transparenz, weniger Doppeluntersuchungen
Die ePA soll Patientinnen und Patienten, aber auch Ärztinnen und Ärzten Vorteile bringen. Doppelte Untersuchungen könnten reduziert und Gesundheitsinformationen schneller verfügbar gemacht werden, wodurch sich Behandlungsprozesse effizienter gestalten lassen. Zudem sollen Versicherte jederzeit selbst über ihre Daten bestimmen können. Über eine App der jeweiligen Krankenkasse können Nutzende Dokumente verwalten, Zugriffsrechte erteilen oder entziehen und eine Vertrauensperson als Vertreter bestimmen. Wer die App nicht nutzen möchte, kann über die Ombudsstelle seiner Krankenkasse entsprechende Änderungen vornehmen lassen.
Datenschutz und Sicherheit als oberste Priorität
Der Datenschutz ist ein zentraler Aspekt der neuen ePA. Alle ePA-Betreiber müssen ein Zulassungsverfahren der gematik durchlaufen, das unter Beteiligung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt wurde. Weder Krankenkassen noch Betreiber haben Zugriff auf die gespeicherten Daten. Pfeiffer betont: „Im Sinne aller Beteiligten, vor allem aber unserer 75 Millionen Versicherten, geht hier ganz klar Sicherheit vor Schnelligkeit.“
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