PKV-Ombudsmann: Zahl der Beschwerden gestiegen
Die Zahl der Beschwerden beim PKV-Ombudsmann ist 2024 deutlich gestiegen. Besonders häufig ging es um die medizinische Notwendigkeit von Behandlungen, Erstattungen von Medikamenten und lange Bearbeitungszeiten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer blieb jedoch unter der gesetzlichen Frist.
Der PKV-Ombudsmann ist eine zentrale Anlaufstelle für Privatversicherte, die Streitigkeiten mit ihrem Versicherer außergerichtlich klären möchten. Das Verfahren ist kostenlos und soll eine schnelle und unbürokratische Lösung ermöglichen. Im Jahr 2024 nahm die Zahl der Schlichtungsanträge um 1.476 Fälle auf insgesamt 6.891 Anträge zu. Damit lag die Beschwerdezahl über dem langjährigen Durchschnitt, nachdem sie im Vorjahr vergleichsweise niedrig ausfiel.
Ein relevanter Faktor für diesen Anstieg ist die Zunahme der Leistungsfälle in der Privaten Krankenversicherung, die um etwa 10 % gestiegen sind. Als mögliche Ursache nennt der Bericht Nachholeffekte aus der Corona-Pandemie, die zu einer Zunahme von Arzt-Patienten-Kontakten und entsprechend mehr Konfliktpotenzial geführt haben.
Häufigste Beschwerdegründe: Medizinische Notwendigkeit und Bearbeitungszeiten
Die meisten Schlichtungsanträge entfielen auf die Krankheitskostenvollversicherung. Insbesondere drei Themen dominierten die Beschwerden:
- Medizinische Notwendigkeit von Heilbehandlungen (665 Fälle)
- Erstattungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (620 Fälle)
- Gebührenstreitigkeiten mit Ärzten oder Krankenhäusern (580 Fälle)
Auch die Vertragsauslegung einzelner Versicherungsbedingungen wurde mit 495 Anträgen regelmäßig strittig diskutiert. Beschwerden über Beitragsanpassungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr leicht zu, stellten aber keinen überproportionalen Schwerpunkt dar.
Ein weiteres Problem waren lange Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen. Versicherte berichteten von Wartezeiten über mehrere Wochen, während sie die Arztrechnungen bereits begleichen mussten. Die PKV-Unternehmen führten dies auf eine Kombination aus steigenden Leistungsanträgen und hohen Krankenständen bei den Mitarbeitenden zurück.
Ausgang der Schlichtungsverfahren
Von den 5.062 abgeschlossenen Verfahren konnte in 27,4 % der Fälle eine Einigung erzielt werden. In 64,9 % der Fälle war eine Schlichtung nicht möglich – entweder, weil kein Anspruch bestand oder weil die Versicherer nicht zu einem Entgegenkommen bereit waren.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 72 Tage, womit die gesetzliche Frist von 90 Tagen unterschritten wurde.
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