Streit um Prämiensparen endet mit Vergleich
Verbraucherzentrale und Stadtsparkasse München haben sich vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht auf einen Vergleich zur Musterfeststellungsklage rund um das Produkt „S-Prämiensparen flexibel“ geeinigt. Rund 2.400 betroffene Verbraucher können mit pauschalen Nachzahlungen rechnen – sofern sie dem Vergleich nicht widersprechen.
Im Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München um die umstrittenen Prämiensparverträge hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) am 15. Mai 2025 einen Vergleich genehmigt. Damit endet das Verfahren der Musterfeststellungsklage (Az. 102 MK 1/21) vorerst, sofern weniger als 30 Prozent der rund 2.400 angemeldeten Sparer innerhalb der gesetzlichen Frist widersprechen.
Im Kern des Verfahrens standen Fragen zum Kündigungsrecht und zur Zinsberechnung der Sparverträge mit dem Produktnamen „S-Prämiensparen flexibel“. Diese wurden zwischen 1994 und 2005 verkauft und boten neben der Verzinsung auch Prämienzahlungen. Verbraucherschützer kritisierten über Jahre eine aus ihrer Sicht unzureichende Zinsanpassung, was letztlich zur Klage führte.
Der nun genehmigte Vergleich sieht pauschale Nachzahlungen vor, deren Höhe sich nach dem Vertragsbeginn und dem Endguthaben richtet. In Beispielrechnungen ergibt sich etwa bei einem Vertragsbeginn im Jahr 1998 und einem Endguthaben von 27.328 Euro eine Nachzahlung von rund 1.000 Euro. Insgesamt bewegen sich die Nachzahlungsprozentsätze zwischen 0,85 und 8,15 Prozent. Diese Lösung liegt leicht unterhalb der Maßstäbe, die der Bundesgerichtshof im Juli 2024 in parallelen Verfahren bestätigte.
Sebastian Reiling vom vzbv bezeichnet die Einigung als „Gewinn in doppelter Hinsicht“, da sie eine schnelle Lösung für viele ältere Sparer ermögliche und eine langwierige Fortführung des Verfahrens vermeide. „Wir haben mit der Stadtsparkasse München einen fairen Vergleich für Prämiensparer aushandeln können“, so Reiling.
Die Vergleichsunterlagen werden allen registrierten Teilnehmer durch das Gericht förmlich zugestellt. Wer den Bedingungen nicht zustimmen möchte, kann innerhalb eines Monats schriftlich den Austritt erklären. Erst wenn weniger als 30 Prozent diesen Schritt gehen, wird der Vergleich wirksam – mit bindender Wirkung für alle verbleibenden Teilnehmer.
Verbraucher, die nicht mehr Kunde der Stadtsparkasse sind, müssen im Nachgang ggf. ihre Kontoverbindung nachweisen. Informationen und FAQs zum Vergleich bieten die Webseiten von vzbv und Stadtsparkasse.
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