Die Private Krankenversicherung (PKV) steht vor einer signifikanten Beitragsanpassung in ihren Sozialtarifen. Zum 1. Juli 2025 erhöhen sich die Beiträge im Standardtarif um durchschnittlich 25 Prozent, von derzeit 400 auf etwa 500 Euro monatlich. Auch im Basistarif sind Anpassungen vorgesehen, die jedoch nur rund 20 Prozent der Versicherten betreffen.
Die Hauptursache für die Beitragserhöhungen liegt in den gestiegenen Leistungsausgaben der vergangenen Jahre. Insbesondere die Kosten im Krankenhausbereich haben erheblich zugenommen. So stiegen die Pflegekosten im Krankenhaus zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent pro Pflegetag. Auch die Zahl planbarer Krankenhausbehandlungen nahm deutlich zu: 2023 wurden 30 Prozent mehr Knie-Endoprothesen und 58 Prozent mehr Hüft-Endoprothesen eingesetzt als noch 2021. Die Zahl der Herzkatheter-Untersuchungen stieg um 170 Prozent, während gleichzeitig die Kosten pro Untersuchung um 29 Prozent zunahmen.
Berechnung der Beiträge
Die Beiträge im Standardtarif werden nach gesetzlich festgelegten versicherungsmathematischen Regeln berechnet. Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung um mindestens 5 Prozent von der bisherigen Kalkulation abweichen. Diese Schwelle wurde nun überschritten, weshalb eine vollständige Neukalkulation erforderlich ist.
Reformbedarf und politische Diskussion
Der PKV-Verband setzt sich für eine Reform des Standardtarifs ein, um eine gleichmäßigere und planbarere Beitragsentwicklung zu gewährleisten. Aktuell führt die Gesetzgebung zu unregelmäßigen Beitragsanpassungen, was für Versicherte schwer kalkulierbar ist. Ziel ist es, häufigere, aber kleinere Anpassungen zu ermöglichen. Trotz Unterstützung durch Verbraucherschützer blockiert die SPD in der Koalition seit Jahren die notwendige Gesetzesänderung. Der PKV-Verband wird sich auch in der neuen Legislaturperiode weiterhin für diese Reform einsetzen.
Alternativen und Unterstützungsmöglichkeiten
Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 2008 in die PKV eingetreten sind und somit keinen Zugang zum Standardtarif haben, könnte der Basistarif eine Alternative sein. Dieser orientiert sich in seinen Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung und ist auf den Höchstbeitrag der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes begrenzt. Für hilfebedürftige Versicherte kann der Beitrag auf die Hälfte reduziert werden. Besteht trotz der Beitragshalbierung weiterhin Hilfebedürftigkeit, zahlt der zuständige Träger einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag oder übernimmt diesen vollständig.
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