Immer mehr Menschen nutzen privat Drohnen – sei es zur Fotografie, für Freizeitflüge oder als Technik-Hobby. Doch vielen ist nicht bewusst, dass die Privathaftpflichtversicherung in vielen Fällen keinen ausreichenden Schutz bietet. Darauf macht das Verbraucherportal Drohnen-Camp in einem aktuellen Beitrag aufmerksam.
„Viele Drohnenpiloten glauben, dass ihre Privathaftpflicht im Schadenfall ausreicht. Doch das ist ein gefährlicher Fehler“, warnt Francis Markert, zertifizierter Schulungsanbieter und Mitgründer des Portals. Denn laut §33 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) haften Halter von Drohnen verschuldensunabhängig – also auch dann, wenn ein technischer Defekt oder ein Vogelschlag zum Absturz führt.
„Im Gegensatz dazu leistet eine private Haftpflicht in der Regel nur, wenn ein eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann. Für Drohnen reicht das also nicht“, so Markert. Sein Rat: eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – mit einer Mindestdeckung von 1 Mio. Euro.
Die rechtliche Lage ist dabei eindeutig geregelt: Seit der Reform des LuftVG im Jahr 2012 besteht für alle Drohnen – auch bei privater Nutzung – eine Versicherungspflicht (§43 LuftVG). Eine Ausnahme gilt lediglich für rein indoor betriebene Geräte. Zusätzlich verlangt §106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) eine mitzuführende Versicherungsbestätigung, die unter anderem die Seriennummer, Deckungshöhe und Laufzeit enthält.
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen kann mit Bußgeldern geahndet werden – nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei regulären Flügen im öffentlichen Raum.
Drohnen-Camp hat im Zuge dieser Aufklärungsarbeit eine neue Infografik veröffentlicht, die übersichtlich darstellt, wann der Versicherungsschutz greift und wann nicht. Ergänzend dazu bietet die Themenseite auf dem Portal konkrete Tarifempfehlungen, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.
Weitere Informationen und Infografik unter: https://drohnen-camp.de/drohnen-versicherung/
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