Der Verkehrsgerichtstag 2025 widmet sich erneut zentralen Fragen rund um Mobilität und Recht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) präsentiert dazu klare Positionen und hebt zwei Themen besonders hervor: Hinterbliebenengeld und Standards bei Kfz-Schadengutachten. Was hinter diesen Forderungen steckt.
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar ist jedes Jahr eine wichtige Plattform, um aktuelle Herausforderungen rund um Verkehr, Mobilität und Recht zu diskutieren. Experten aus Recht, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft kommen zusammen, um über Reformen und gesetzliche Anpassungen zu beraten.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nutzt die Gelegenheit, um seine Positionen vorzustellen und praxisnahe Lösungsvorschläge zu skizzieren. In diesem Jahr legt der GDV einen besonderen Fokus auf zwei Themen: das Hinterbliebenengeld und die Qualitätsstandards bei Kfz-Schadengutachten.
GDV zieht Bilanz: Hinterbliebenengeld
Das 2017 eingeführte Hinterbliebenengeld ermöglicht es nahen Angegehörigen, nach dem Verlust eines geliebten Menschen Schmerzensgeld einzufordern. Der GDV sieht diese Regelung positiv, da sie den Opferschutz im Schadensrecht stärkt. „Seit der Einführung des Hinterbliebenengeldes haben sich die Erwartungen bestätigt: Es sorgt für mehr Menschlichkeit im Schadensrecht und ist eine wertvolle Unterstützung für Angehörige, die einen schweren Verlust erlitten haben“, heißt es in der GDV-Stellungnahme.
Die klare gesetzliche Grundlage hat viele Streitfragen in diesem sensiblen Bereich entschärft. Dennoch bleibt laut GDV Potenzial, das Verfahren weiter zu vereinfachen und noch mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Die positive Bilanz des Hinterbliebenengeldes steht daher im Fokus der diesjährigen GDV-Empfehlungen.
Streit um Kfz-Schadengutachten vermeiden
Ein weiteres zentrales Thema sind die Standards bei Kfz-Schadengutachten. Uneinigkeit über die Qualität und den Umfang solcher Gutachten führt häufig zu Streit zwischen Versicherern, Werkstätten und Geschädigten. Der GDV fordert deshalb klare Qualitätsstandards, um Konflikte zu vermeiden. „Standardisierte Anforderungen an Kfz-Schadengutachten könnten die Anzahl von Streitfällen deutlich reduzieren und zu schnelleren Regulierungsergebnissen führen“, erklärt der Verband.
Eine einheitliche Qualitätssicherung würde nicht nur den Schadensprozess beschleunigen, sondern auch das Vertrauen aller Beteiligten in die Gutachten stärken. Darüber hinaus sieht der GDV hierin eine Möglichkeit, die Kosten für Rechtsstreitigkeiten zu senken.
Arbeitskreis VI: Fußgänger im Straßenverkehr - Täter oder Opfer?
Ein zentrales Thema des Verkehrsgerichtstags ist die Sicherheit von Fußgängern, die nach wie vor zu den verletzlichsten Gruppen im Straßenverkehr zählen. Laut Unfallforschung der Versicherer hat sich die Verkehrssicherheit für Gehende in den letzten 15 Jahren kaum verbessert. Pro Jahr werden rund 30.000 Fußgänger verletzt, 2023 starben 437 Menschen im Straßenverkehr. Besonders betroffen sind Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, die ein deutlich höheres Unfallrisiko aufweisen.
Lösungsvorschläge umfassen unter anderem:
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Mehr sichere Überquerungsmöglichkeiten und bessere Sichtbarkeit durch bauliche Maßnahmen.
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Trennung von Geh- und Radverkehr.
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Tempo-30-Zonen sowie strengere Kontrollen bei Geschwindigkeits- und Parkverstößen.
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Vermehrter Einsatz von Fahrerassistenzsystemen.
Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Sicherheit der Gehenden erhöhen, sondern auch die Unfallzahlen langfristig senken.
Arbeitskreis IV: Die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB auf dem Prüfstand
Der Verkehrsgerichtstag diskutiert zudem, ob die sogenannten „sieben Todsünden“ des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB, die besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße definieren, noch zeitgemäß sind. Laut Unfallforschung der Versicherer gibt es erhebliche Lücken, da wesentliche Gefahren wie unangepasste Geschwindigkeit, unzureichender Sicherheitsabstand und Fehlverhalten gegenüber Fußgängern nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Die Unfallforscher schlagen vor, die Liste der Todsünden um diese Vergehen zu erweitern und die Bewertung gravierender Regelverstöße konsequent am Gefährdungspotenzial für Leib und Leben auszurichten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheitsarbeit im Sinne von Vision Zero effektiver zu gestalten
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