Unwetterschäden an Kraftfahrzeugen: Kfz-Versicherer leisten 1,3 Milliarden Euro

Veröffentlichung: 19.06.2025, 13:06 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung haben 2024 in Deutschland immense Schäden an Kraftfahrzeugen verursacht. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, wurden im vergangenen Jahr rund 340.000 kaskoversicherte Fahrzeuge durch Naturgefahren beschädigt. Die Versicherer zahlten dafür insgesamt 1,3 Milliarden Euro.

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Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, wurden im vergangenen Jahr rund 340.000 kaskoversicherte Fahrzeuge durch Naturgefahren beschädigt. Die Versicherer zahlten dafür insgesamt 1,3 Milliarden Euro.Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, wurden im vergangenen Jahr rund 340.000 kaskoversicherte Fahrzeuge durch Naturgefahren beschädigt. Die Versicherer zahlten dafür insgesamt 1,3 Milliarden Euro.guenther3011 / pixabay

„Durch Unwetter wurden 2024 rund 340.000 kaskoversicherte Fahrzeuge beschädigt. Die Kfz-Versicherer zahlten dafür 1,3 Milliarden Euro“, erläutert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Bandbreite der Schäden reichte von kleinen Dellen und Lackschäden durch Hagelschauer bis hin zu Totalschäden durch umgestürzte Bäume oder Überflutungen.

Regionale Unterschiede und wachsende Intensität

Besonders stark betroffen waren die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen, wo die durchschnittlichen Schadenhöhen mehr als 4.000 Euro betrugen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Versicherer 1,9 Milliarden Euro für 480.000 beschädigte Fahrzeuge zahlten, lag das Jahr 2024 zwar im langjährigen Mittel – doch laut GDV dürfe das nicht über langfristige Entwicklungen hinwegtäuschen.

„Der Klimawandel verschärft die Gefahr durch Naturgefahren“, warnt Asmussen. Zwar habe es 2024 weniger betroffene Fahrzeuge als im Vorjahr gegeben, doch „wir sehen in den letzten Jahren, dass einzelne Sturmzellen und Hagelschauer heftiger werden. Schon wenige extreme Wetterlagen können in kürzester Zeit und auf engem Raum immense Schäden anrichten.“ Das gelte für Kraftfahrzeuge ebenso wie für versicherte Gebäude.

Versicherungsschutz entscheidend

Wer über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung verfügt, erhält in der Regel Ersatz für Schäden durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei Naturereignissen dabei unberührt. Dagegen gehen reine Kfz-Haftpflichtkunden bei der Regulierung leer aus und müssen entstandene Schäden selbst tragen.

Vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterlagen rät der GDV daher, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern.

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