Zweifel an Wildunfall: Gericht verweigert Versicherungsleistung
Ein Wildunfall ohne ausreichende Beweise kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt. Schadenexpertin Margareta Bösl (uniVersa) gibt wertvolle Tipps, wie sich Versicherungsnehmer nach einem Wildunfall richtig verhalten.
Nach einem Wildunfall leistet die Teilkaskoversicherung nur, wenn der Zusammenstoß nachweislich stattgefunden hat. Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Fall (Az. 123 C 13553/23) die Klage eines Autofahrers abgewiesen, der den Schaden an seinem Fahrzeug auf einen Zusammenstoß mit einem Reh zurückführte.
Der Kläger gab an, dass ihm ein Reh in der Kurve auf die Motorhaube gesprungen sei, wodurch er die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und zweimal gegen eine Leitplanke stieß. Bei Ankunft der Polizei lag das Reh tot neben dem Fahrzeug. Doch da keine Fotos oder weitere Beweise vorlagen und das Fahrzeug bereits verschrottet war, konnten keine weiteren Überprüfungen erfolgen. Das Gericht befand die Angaben des Autofahrers als nicht ausreichend für den Nachweis des Unfalls und wies die Klage ab.
Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung rät in solchen Fällen dringend dazu, die Polizei hinzuzuziehen und sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Wichtig seien zudem Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem beschädigten Fahrzeug. „Keinesfalls sollten Wildspuren vorschnell beseitigt oder das Auto repariert oder verschrottet werden“, betont Bösl.
Sie empfiehlt, mit der Versicherung frühzeitig den weiteren Ablauf abzustimmen. Verbraucherfreundliche Tarife in der Teilkaskoversicherung bieten zudem Leistungen bei Zusammenstößen mit jeglichen Tieren und verzichten auf Abzüge bei grober Fahrlässigkeit – was die Regulierung deutlich erleichtert.
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