Das Bundesministerium der Finanzen hat seinen Entwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge vorgestellt. Verbände wie der GDV, der BVK und der AfW äußern sich positiv, sehen jedoch Handlungsbedarf – insbesondere bei der Absicherung und Beratung.
Der am 30. September 2024 vorgestellte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge sorgt für unterschiedliche Reaktionen innerhalb der Branche. Während die grundsätzlichen Ziele der Reform – flexiblere, renditestärkere und einfacher zugängliche Altersvorsorgeprodukte – breit begrüßt werden, gibt es auch Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Absicherung und Beratungsqualität.
GDV: Lebenslange Absicherung bleibt entscheidend
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt den Entwurf grundsätzlich, weist jedoch auf die Bedeutung der lebenslangen Absicherung hin. Laut GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sei Altersvorsorge mehr als nur Vermögensaufbau. „So wie die Reform gestaltet ist, bleibt die lebenslange Absicherung auf der Strecke: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau. Die lebenslange Absicherung ist die Stärke der Lebensversicherung“, betont Asmussen.
Die Versicherer unterstützen die geplanten Maßnahmen zur Förderung einfacher und transparenter Produkte, fordern jedoch besondere Berücksichtigung von Geringverdienern, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern. Asmussen betont auch die Wichtigkeit, weiterhin eine Balance zwischen Sicherheit und Rendite zu wahren. „Die optionalen Garantiestufen von 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Garantie bieten den Bürgern mehr Flexibilität, doch auch hier muss der Sicherheitsaspekt gewahrt bleiben“, so Asmussen weiter. Der GDV wird im Rahmen der Verbändeanhörung detaillierte Vorschläge einbringen.
AfW: Beratungsstandards müssen bleiben
Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) sieht in dem Referentenentwurf ebenfalls einen wichtigen Schritt zu einer modernen Altersvorsorge, warnt jedoch vor Risiken bei der Beratung. „Wie bereits in unserem Positionspapier zur geplanten Reform betont, begrüßen wir grundsätzlich eine Flexibilisierung in der Spar- und Auszahlungsphase und die Entbürokratisierung der geförderten Altersvorsorge“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Ein zentraler Kritikpunkt des AfW betrifft den Vorschlag, dass Verbraucher im Rahmen des geplanten Altersvorsorgedepots Entscheidungen ohne qualifizierte Beratung treffen könnten. Wirth sieht hier eine Gefahr für Verbraucher, da viele die Risiken ihrer Anlageentscheidungen nicht ausreichend einschätzen könnten. „Die Reform muss mit verbindlichen Beratungsstandards einhergehen, um die Verbraucher vor Fehlentscheidungen zu schützen“, so Wirth weiter. Der AfW fordert zudem eine stärkere Förderung von finanzieller Bildung, um die Eigenverantwortung zu stärken.
BVK: Beratung bleibt unerlässlich
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt den Entwurf ebenfalls und sieht viele positive Impulse, betont jedoch die Bedeutung einer verpflichtenden Beratung. „Als Altersvorsorgeexperten freuen wir uns, dass diese wichtige und überfällige Reform endlich umgesetzt wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der BVK lobt insbesondere die Flexibilität bei der Wahl zwischen verschiedenen Garantiestufen und die Einführung eines neuen Altersvorsorgedepots, das es den Bürgern ermöglicht, je nach Risikobereitschaft und Bedarf unterschiedliche Anlageformen zu wählen.
Allerdings zeigt sich der Verband skeptisch, was die Lockerung der Beitragsgarantien und die freie Wahl bei den Auszahlungsplänen betrifft. Heinz warnt: „Die Gefahr besteht, dass Verbraucher ihre Altersvorsorge falsch planen und im hohen Alter in finanzielle Schwierigkeiten geraten.“ Aus diesem Grund fordert der BVK, dass eine vorherige Beratung verpflichtend bleibt, um sicherzustellen, dass die Altersvorsorge auch langfristig ausreicht. Die Reform sei ein guter Schritt, so Heinz, aber nur dann wirklich erfolgreich, wenn die Beratungsqualität nicht vernachlässigt werde.
Die Verbände werden bis zum 18. Oktober 2024 detaillierte Stellungnahmen einreichen und ihre Bedenken und Vorschläge in den weiteren Reformprozess einbringen.