Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. September 2024 einen Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgestellt. Das Ziel: mehr Flexibilität, Transparenz und geringere Kosten. Vermittler und Verbände sind nun gefragt, bis zum 18. Oktober ihre Stellungnahmen abzugeben.
Am 30. September 2024 präsentierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz). Dieser Entwurf bietet Vermittlern und Anbietern neue Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen. Die geplanten Änderungen basieren auf den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge, in der auch wichtige Branchenverbände vertreten waren.
Was sind die zentralen Änderungen?
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1. Neue Grundzulage:
Künftig erhalten Bürger für jeden gesparten Euro eine Grundzulage von 20 Cent – der maximale Förderbetrag beträgt 3.000 Euro. Ab 2030 wird dieser Höchstbetrag auf 3.500 Euro angehoben. -
2. Kinderzulage und Bonus für Geringverdiener:
+ Für jedes Kind gibt es 25 Cent Zulage pro gespartem Euro (max. 300 Euro). Geringverdiener profitieren zusätzlich von einem Bonus in Höhe von 175 Euro pro Jahr. Berufseinsteiger erhalten über drei Jahre hinweg einen Bonus von je 200 Euro. -
3. Fokus auf renditeorientierte Produkte:
Eine bedeutende Änderung betrifft die Förderung renditeorientierter Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen. Alternativ bleiben garantierte Produkte im Angebot, bei denen Kunden zwischen Garantiestufen von 80 oder 100 Prozent wählen können. -
4. Flexibilisierung der Auszahlungsphase:
Künftig haben Vorsorgesparer die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem flexiblen Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr – eine Pflicht zur Restverrentung gibt es nicht mehr. Der Beginn der Auszahlungsphase wird zudem auf das 65. Lebensjahr angehoben. -
5. Anbieterwechsel und digitale Vergleichsplattform:
Ein Anbieterwechsel soll in der Ansparphase alle fünf Jahre ohne Wechselkosten möglich sein. Darüber hinaus wird eine digitale Vergleichsplattform eingeführt, auf der alle Anbieter von zertifizierten Altersvorsorgeprodukten gelistet werden. -
6. Verbesserungen für Riester-Verträge:
Für bestehende Riester-Verträge wird der Sonderausgaben-Höchstbetrag auf 3.500 Euro angehoben. Außerdem wird eine förderunschädliche Übertragung auf neue Altersvorsorgeprodukte ermöglicht.
Was bedeutet das für die Vermittler?
Die geplante Reform bringt mehr Flexibilität für Kunden und stellt Vermittler vor neue Beratungsanforderungen. Die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Garantiestufen und die stärkere Trennung von Anspar- und Auszahlungsphasen bieten viele Möglichkeiten zur individuellen Anpassung an die Bedürfnisse der Kunden. Auch die Integration einer digitalen Vergleichsplattform wird das Wettbewerbsumfeld für Vermittler verändern.
Ausblick auf die nächsten Schritte:
Verbände wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) haben bereits angekündigt, den Entwurf sorgfältig zu prüfen. Eine Stellungnahme wird bis zum 18. Oktober erwartet. Vermittler sollten sich auf mögliche Anpassungen in der Beratung vorbereiten und die Entwicklungen im Blick behalten.