Für einen Großteil der Studenten besteht die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dabei kommen viele Fragen auf: Soll es lieber die gesetzliche oder private sein? Wie verhält es sich beim Wunsch, die Krankenversicherung zu wechseln oder wenn man sich im Ausland aufhält?
Der folgende Ratgeber beantwortet viele Fragen rund um dieses wichtige Thema.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Vor dem Start des Studiums müssen sich Studenten überlegen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten, denn mit Beginn werden sie versicherungspflichtig. Wenn eine Familienversicherung nicht mehr möglich ist, da der Studierende älter als 25 Jahre ist oder er vorher bereits zu viel verdient, greift bis zum 37. Lebensjahr der günstige Tarif der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung.
Die IKK Südwest bietet als gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern einen sehr guten Versicherungsschutz. Die Krankenkasse wechseln Student und Studentin daher oftmals hierher, denn auch Studierende profitieren von umfangreichen Leistungen und Zusatzpaketen.
Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung?
Wer in die private Krankenversicherung wechseln oder darin bleiben möchte, muss spätestens drei Monate nach dem Einschreiben an der Hochschule oder Universität bei der bisherigen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen.
Zu beachten ist, dass der Studierende an die Wahl für die Dauer des Studiums gebunden ist und somit währenddessen nicht in das andere System wechseln kann. Für Beamtenkinder ist es in der Regel lohnenswert, sich privat zu versichern, denn die Prämie wird staatlich bezuschusst, sodass sie relativ günstig ist. Privatversicherte haben jedoch bei der Erstattung der Arztkosten einen höheren Verwaltungsaufwand.
Zudem übernehmen die privaten Versicherer im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen meistens keine langfristige Psychotherapie, aber psychische Beschwerden sind weit verbreitet.
Tipp: Ein früher Wechsel in die private Versicherung ist riskant, denn er gilt mindestens für die Dauer des Studiums. In die gesetzliche Versicherung zu wechseln, ist möglich, wenn die erste feste Anstellung aufgenommen wird. Für Studenten, die freiberuflich arbeiten oder sich selbständig machen, gilt dies nicht.
Wie verhält es sich im Ausland?
Verbringt der Student eine Zeit im Ausland, ist es stets empfehlenswert, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die meisten Länder in der EU sind zwar über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abgedeckt, doch es können weitere Kosten entstehen. In einigen Ländern wie Amerika, Australien oder Kanada sind Studierende während eines Auslandssemesters nicht abgesichert. Hier ist ein Zusatzschutz umso wichtiger.
Zusammenfassung
In Deutschland muss jeder krankenversichert sein, auch Studenten. Bei der Immatrikulation muss üblicherweise ein Nachweis vorgelegt werden. Wer in einer gesetzlichen Kasse kostenfrei bei den Eltern mitversichert ist, kann dies bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Die Voraussetzung ist aber, dass der Student neben seinem Studium nicht zu viel verdient.
Sind Studierende älter als 25, greift die Versicherungspflicht in der Form einer studentischen Krankenversicherung, die günstige Preise bei gleichzeitig guten Leistungen bietet. Sie können, wie alle Versicherten, zu ihrer gewünschten Kasse wechseln.
Von der privaten wieder zurück in die gesetzliche zu gehen, ist während des Studiums in den meisten Fällen jedoch nicht möglich. Mit vollendetem 37. Lebensjahr profitieren Studierende nicht mehr von der studentischen Krankenversicherung.
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