Wenn aufgrund einer Insolvenz einer Fluglinie ein Flug im Rahmen einer Pauschalreise storniert werden muss, hat der Reisende Anspruch unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.
Der Kläger buchte für sich und seine Lebensgefährtin bei der Beklagten eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik. Der Gesamtpreis der Pauschalreise betrug 9.260,00 Euro und beinhaltete eine Flugbeförderung jeweils in der Business-Class vom Flughafen Düsseldorf nach Punta Cana und wieder zurück. Der Aufpreis für die höherwertige Flugbeförderung in der Business-Class kostete 2.540,00 Euro.
Fluggesellschaft insolvent
Nachdem die Fluggesellschaft einen Insolvenzantrag gestellt hatte, konnten die Flüge nicht mehr durchgeführt werden.
Daraufhin bot die Beklagte dem Kläger eine Ersatzbeförderung von Frankfurt nach Amsterdam und Weiterbeförderung von Amsterdam via Paris nach Punta Cana an. Dabei wäre für den Kläger eine kostenpflichtige Zwischenübernachtung in Amsterdam angefallen. Zudem handelte es um ein Angebot von Flügen in der „Economy-Class“.
Der Kläger lehnte die unterbreite Ersatzbeförderung ab und kündigte den Reisevertrag. Mit anwaltlichen Schreiben meldete der Kläger gegenüber der Beklagten unter Fristsetzung Ansprüche aus dem Reisevertrag wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit an. Die Beklagte lehnte eine Zahlung ab, weil sie kein Verschulden für die eingetretene Insolvenz der Fluggesellschaft trifft. Auch sah sie die Ersatzflüge in der „Economy-Class“ als zumutbar an.
Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
Nach § 651f Abs. 2 BGB kann der Reisende, wenn die Reise vereitelt oder beeinträchtigt wird, auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
Auch wenn zum Zeitpunkt der Buchung der Reise noch nicht die Insolvenz der Fluggesellschaft absehbar war, fällt es in den Gefahrenbereich des Reiseveranstalters, sich solventer Erfüllungs- und Leistungsgehilfen zu bedienen. Auch stellt die Insolvenz der Fluggesellschaft keinen Fall von höherer Gewalt dar. Zudem ist die Reise auch vereitelt worden, da der gebuchte Hinflug ersatzlos gestrichen wurde.
So lag laut dem Landgericht Köln auch kein gleichwertiges Ersatzangebot vor, weil ein Direktflug in der „Business-Class“ nicht gleichwertig ist zu einem Flug mit Zwischenlandungen in der „Economy Class“. Deswegen hatte der Kläger das Recht, das Ersatzangebot abzulehnen.
Allerdings hat die Klage hinsichtlich der Höhe des Anspruchs nur teilweise Erfolg. Das Gericht ist der Auffassung, dass in Fällen der vorliegenden Art, in welchem eine Reise durch den Reiseveranstalter vereitelt wurde, die Bemessung der Entschädigung mit der Hälfte des Reisepreises angemessen ist.
Urteil vom 19. Juni 2018 (Landgericht Köln, Az.: 30 O 107/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Pauschalreisen: Reiseveranstalter ist bei Flugannullierung für Kostenerstattung zuständig
Reiserücktritt wegen Covid-19: BGH schafft Klarheit
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend. Was diese Entscheidung für Reisende, Veranstalter und Versicherer bedeutet.
OLG bestätigt Grundsatzurteil für Pensionskasse
Weiteres Gericht kippt Verwahrentgelte auf Girokonten
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Betriebliche Altersversorgung während der Coronakrise ausgesetzt - zu Recht?
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Zuge der Coronakrise unterliegt einer Prüfung nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Fristenkontrolle: Anwälte müssen nicht doppelt prüfen
Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das hat nicht nur praktische, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.