Weiteres Gericht kippt Verwahrentgelte auf Girokonten

Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden.

(PDF)
Kontoauszug, Dispositionskredit, Dispo, Konto, Bank, Sparkasse,Kontoauszug, Dispositionskredit, Dispo, Konto, Bank, Sparkasse,nmann77 – stock.adobe.com

Damit schloss sich das Gericht der Auffassung des Landgericht Berlins an, das zuvor die Verwahrentgelte der Sparda Bank Berlin für Tagesgeld- und Girokonten für unzulässig erklärt hatte.

Mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Preisklauseln der Volksbank Rhein-Lippe sei ein weiterer Erfolg gelungen. Damit habe bereits das zweite Landgericht in den Verfahren des vzbv entschieden, dass Banken für Guthaben auf Girokonten keine Strafzinsen berechnen dürfen, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. Er gibt weiter Auskunft:

Die Urteile sind für uns aber nur ein Etappensieg. Wir wollen die Rechtslage grundsätzlich klären lassen und haben deshalb mehrere Banken an unterschiedlichen Gerichtsstandorten verklagt.

Kein Verwahrentgelt zusätzlich zur Kontogebühr

Die Volksbank Rhein-Lippe hatte im April 2020 für Neukunden ein Verwahrentgelt eingeführt. Für Einlagen über 10.000 Euro verlangt die Bank seitdem ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr. Gegen die entsprechende Klausel im Preisaushang hatte der vzbv geklagt.

Das Gericht entschied, dass ein Kreditinstitut neben Kontoführungsführungsgebühren kein Verwahrentgelt berechnen darf. Das sei mit den gesetzlichen Regelungen zum Girovertrag nicht vereinbar. Die Geldverwahrung sei Voraussetzung für die vereinbarten Zahlungsdienstleistungen und damit dem Girovertrag immanent. Es handele sich nicht um eine zusätzlich angebotene Sonderleistung, die ein*e Kund*in annehmen könne oder nicht. Die Bank berechne für ihre Girokonten zudem bereits eine Kontoführungsgebühr. Durch ein zusätzliches Verwahrentgelt müssten Verbraucher*innen für eine einheitliche Leistung eine doppelte Gegenleistung erbringen.

Bank muss Auskunft über vereinnahmtes Entgelt geben

Das Gericht entschied des Weiteren: Damit der vzbv die Erstattung der rechtswidrig erhobenen Entgelte durchsetzen kann, muss die Sparkasse die Namen und Anschriften der Betroffenen und die Höhe der Entgelte dem vzbv oder einem Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufs übermitteln. Den Antrag der Verbraucherschützer*innen, die Sparkasse bereits in diesem Verfahren zur Erstattung der Beträge zu verurteilen, lehnten die Richter aus formalen Gründen ab. Sie ließen aber keinen Zweifel daran, dass der Erstattungsanspruch des vzbv dem Grunde nach besteht.

Sparkasse KölnBonn ändert strittige Klauseln

Mit einer Klage gegen die Sparkasse KölnBonn erzielte der vzbv dagegen nur einen kleinen Teilerfolg. Die Verbraucherschützer*innen hatten die Bank wegen mehrerer Gebührenklauseln im Preisverzeichnis abgemahnt und verklagt, darunter auch eine Klausel über ein Verwahrentgelt bei Girokonten. Das Landgericht Köln wies die Klage ab – allerdings nur, weil die Sparkasse die Klauseln auf die Abmahnung des vzbv hin geändert und sich im Prozess auf diese nicht mehr berufen hat. Das Institut räumte vor Gericht ein, dass die strittigen Klauseln rechtlich problematisch waren, und erkannte die Abmahnkosten des vzbv an. Nach Auffassung des Gerichts bestand deshalb keine Gefahr, dass die strittigen Klauseln erneut verwendet werden.

Gegen beide Entscheidungen hat der vzbv bereits Berufung eingelegt, da der vzbv teilweise unterlegen ist.

Urteil des LG Düsseldorf vom 22.12.2021, Az. 12 O 34/21 – nicht rechtskräftig
Urteil des LG Köln vom 21.12.2021, Az. 21 O 328/21 – nicht rechtskräftig

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Negativzinsen: Finanztip hat einen Musterbrief erstellt, den Betroffene nutzen können, um ihre Bank zur Rückzahlung aufzufordern.Ralphs_Fotos / pixabayNegativzinsen: Finanztip hat einen Musterbrief erstellt, den Betroffene nutzen können, um ihre Bank zur Rückzahlung aufzufordern.Ralphs_Fotos / pixabay
Verbraucher

Negativzinsen: Musterbrief soll helfen, Geld zurückzuholen

Banken durften Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten nicht erheben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Dennoch müssen Betroffene ihr Geld selbst zurückfordern – Banken sind nicht verpflichtet, Kunden aktiv zu informieren. Finanztip stellt dafür einen Musterbrief bereit.

Financial problem, Bankrupt or fail in business concept. White piggy bank with plastic adhesive bandages on wooden desk with dark copy space wall background. Fail, Bankrupt or unsuccessful idea.Financial problem, Bankrupt or fail in business concept. White piggy bank with plastic adhesive bandages on wooden desk with dark copy space wall background. Fail, Bankrupt or unsuccessful idea.PiyawatNandeenoparit – stock.adobe.comFinancial problem, Bankrupt or fail in business concept. White piggy bank with plastic adhesive bandages on wooden desk with dark copy space wall background. Fail, Bankrupt or unsuccessful idea.PiyawatNandeenoparit – stock.adobe.com
Finanzen

Verwahrentgelte: BGH-Entscheidung kann Klarheit bringen

Immer mehr Banken haben in den letzten Jahren Verwahrentgelte eingeführt, wovon besonders Giro- und Tagesgeldkonten betroffen waren. Der vzbv hält diese Entgelte grundsätzlich für unzulässig und führt bundesweit mehrere Klageverfahren. Eines dieser Verfahren liegt nun beim BGH.

Steigende Preise für ImmobilienSteigende Preise für ImmobilienEisenhans – stock.adobe.comSteigende Preise für ImmobilienEisenhans – stock.adobe.com
Urteile

Gericht kippt Kontoentgelt bei Bausparverträgen

Bausparkassen dürfen für die Verwaltung der Bausparkonten kein Jahresentgelt verlangen – auch nicht in der Sparphase. Das hat das Oberlandesgericht Celle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BHW Bausparkasse entschieden und die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Dieser hatte zuvor bereits Kontoführungsgebühren für Bauspardarlehen für unwirksam erklärt.Vi
Hans-Richter-hammer-aus-Laptop-156485168-AS-beeboysHans-Richter-hammer-aus-Laptop-156485168-AS-beeboysbeeboys – stock.adobe.comHans-Richter-hammer-aus-Laptop-156485168-AS-beeboysbeeboys – stock.adobe.com
Urteile

Bank darf Pflichtangaben nicht in Fußnote verstecken

Pflichtangaben wie Effektivzins und Laufzeit darf eine Bank bei einem Ratenkredit nicht in den Fußnoten auf der Folgeseite nennen, urteilte das Landgericht Düsseldorf.
Close up shot of young adult woman. He typing pin code on keypadClose up shot of young adult woman. He typing pin code on keypadhedgehog94 – stock.adobe.comClose up shot of young adult woman. He typing pin code on keypadhedgehog94 – stock.adobe.com
Produkte

Mehrwertkonten: Große Unterschiede und happige Grundgebühren

Mehrwertkonten einiger Banken und Sparkassen, erscheinen auf den ersten Blick attraktiv. Dabei handelt es sich um Girokonten, die Vergünstigungen, Versicherungen und weitere Extras umfassen. Aber nicht immer steht der Mehrwert in einem guten Verhältnis zu den Kosten, wie der Test des Deutschen Instituts für Service-Qualität zeigt.

Concept human brain with blue glowing connection made from roots of tree on black background.Concept human brain with blue glowing connection made from roots of tree on black background.pomah – stock.adobe.comConcept human brain with blue glowing connection made from roots of tree on black background.pomah – stock.adobe.com
Urteile

BU-Versicherung: keine spontane Anzeige der Parkinsonerkrankung, wenn nicht danach gefragt!

Auch bei einer Parkinsonerkrankung besteht keine spontane Anzeigepflicht: Wurde im BU-Versicherungsantrag nicht nach neurologischen Krankheiten gefragt, muss Parkinson nicht angegeben werden.

Mehr zum Thema

Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) in Insolvenzverfahren verjähren erst nach 30 Jahren, entschied das Bundesarbeitsgericht.moritz320 / pixabayForderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) in Insolvenzverfahren verjähren erst nach 30 Jahren, entschied das Bundesarbeitsgericht.moritz320 / pixabay
Urteile

Pensions-Sicherungs-Verein kann Forderungen 30 Jahre lang geltend machen

Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) in Insolvenzverfahren verjähren erst nach 30 Jahren. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Verjährung nach drei Jahren, wie von einem Insolvenzverwalter gefordert, lehnten die Richter ab.

Nach Ansicht des Gerichts war die Regelung für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer intransparent.Foto: PixabayNach Ansicht des Gerichts war die Regelung für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer intransparent.Foto: Pixabay
Urteile

BGH: Automatische Beendigung einer D&O-Versicherung bei Insolvenz unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2024 eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung für unwirksam erklärt, die den Versicherungsschutz automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode bei Insolvenzantragstellung beendet.

Verbraucher, die von Kürzungen ihrer Riester-Rente betroffen sind, sollten ihren Versicherungsvertrag genau prüfen.Foto: AdobestockVerbraucher, die von Kürzungen ihrer Riester-Rente betroffen sind, sollten ihren Versicherungsvertrag genau prüfen.Foto: Adobestock
Urteile

Allianz unterliegt vor Gericht: Riester-Rente darf nicht gekürzt werden

Ein bedeutendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sorgt für Aufsehen in der Versicherungsbranche: Die Allianz Lebensversicherungs-AG darf eine umstrittene Klausel in ihren fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen nicht mehr verwenden.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend.succo / pixabayDer Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend.succo / pixabay
Urteile

Reiserücktritt wegen Covid-19: BGH schafft Klarheit

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend. Was diese Entscheidung für Reisende, Veranstalter und Versicherer bedeutet.

Das Gericht stellte fest, dass die Post-COVID-Beschwerden des Krankenpflegers zweifelsfrei im Zusammenhang mit seiner COVID-19-Infektion stehen, die während seiner Tätigkeit im Gesundheitswesen erfolgte.Foto: AdobestockDas Gericht stellte fest, dass die Post-COVID-Beschwerden des Krankenpflegers zweifelsfrei im Zusammenhang mit seiner COVID-19-Infektion stehen, die während seiner Tätigkeit im Gesundheitswesen erfolgte.Foto: Adobestock
Urteile

Gericht stärkt Post-COVID-Erkrankte: Der Fall eines Krankenpflegers und seine Bedeutung

Ein Krankenpfleger aus Baden-Württemberg steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, der weit über seinen persönlichen Fall hinaus Signalwirkung entfalten könnte. Der Mann leidet bis heute an schweren Langzeitfolgen. Dennoch verweigerte die Unfallkasse Baden-Württemberg ihm die Zahlung einer Verletztenrente.

Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.sanjayjena224 / pixabayEine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.sanjayjena224 / pixabay
Urteile

Fahrt zur Tankstelle zählt nicht als Arbeitsweg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall verdeutlicht die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre.