infinma aktualisiert Marktstandards in der BU

Veröffentlichung: 02.08.2019, 10:08 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) veröffentlicht bereits seit 2011 regelmäßig die Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit gibt sie sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

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Diese Marktstandards hat infinma nun aktualisiert.

Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, erklärt:

„Die Marktstandards sind diesmal deutlich in Bewegung gekommen. Viele Versicherer haben ihre Produkte weiter optimiert und bspw. auch unsere Anregungen zu einem Verzicht auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes bzw. Minderung des BU-Grades aufgenommen. Zahlreiche Gesellschaften nutzen inzwischen unsere Beratungsleistungen, um Ihre Produkte weiter zu verbessern.“

Infinma wertet derzeit zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.

Marc Glissmann, Geschäftsführer bei infinma, sagt:

„Um eine Übergewichtung des Themas Pflege innerhalb der BU zu vermeiden, haben wir uns zudem dazu entschieden, das Kriterium „Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit“ durch die Regelungen zur BU nach dem Ausscheiden aus dem Beruf zu ersetzen.“

Dr. Jörg Schulz sieht die Veränderung des Marktstandards bei einem Kriterium nicht als ein Zeichen für ein instabiles Verfahren:

„Vielmehr zeigt es deutlich, dass die Marktstandards dynamisch auf Marktveränderungen reagieren und somit gut funktionieren. Zudem haben wir selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders objektiv.“

Übersicht aktuelle Marktstandards

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