Ostangler und Schwarzwälder vollziehen Fusion
Die Fusion der Ostangler Brandgilde VVaG mit der Schwarzwälder Versicherung VVaG ist vollzogen. Damit hat die Ostangler innerhalb von zwei Jahren den zweiten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit integriert. Bereits zuvor war die Landesschadenhilfe (LSH) mit dem Versicherer aus Kappeln verschmolzen worden.
Die Schwarzwälder Versicherung geht mit der Fusion als eigenständiger Risikoträger in der Ostangler Brandgilde auf. Die Marke soll jedoch erhalten bleiben. Das Geschäft wird künftig über die Schwarzwälder Vertriebs GmbH als Assekuradeur fortgeführt. Auch der Standort Villingen-Schwenningen und die dortigen Arbeitsplätze bleiben nach Angaben der Unternehmen bestehen. Für die Versicherungsnehmer ändern sich die bestehenden Verträge durch die Verschmelzung nicht.
Damit ähnelt die Struktur der bereits vollzogenen Fusion mit der Landesschadenhilfe. Auch die LSH wird nach dem Zusammenschluss unter eigener Marke weitergeführt, während zentrale Funktionen beim gemeinsamen Risikoträger gebündelt werden.
Ostangler wächst durch Zusammenschlüsse
Die Integration der LSH hatte bereits deutliche Auswirkungen auf die Größe der Ostangler. Für 2025 berichtete das Unternehmen von einem Wachstum von rund 30 Prozent. Ohne den Zusammenschluss hätte das organische Wachstum nach Unternehmensangaben bei etwa sechs Prozent gelegen. Das Prämienvolumen erreichte rund 80 Millionen Euro.
Gleichzeitig lag die SCR-Quote nach Angaben des Versicherers bei rund 300 Prozent. Der Überschuss aus Versicherungstechnik und Kapitalanlagen belief sich auf 2,9 Millionen Euro und wurde vollständig den Rücklagen zugeführt.
Mit der Schwarzwälder Versicherung kommt nun ein weiterer Bestand hinzu. Die Zusammenführung betrifft dabei nicht nur die Versicherungsverträge. Controlling, Verwaltung und IT werden gebündelt. Derzeit läuft unter anderem die Migration der Datenbestände.
Für kleinere Versicherer sind solche gemeinsamen Strukturen vor allem wegen der hohen Fixkosten relevant. Anforderungen an IT, Informationssicherheit, Meldewesen, Governance und Regulierung müssen unabhängig von der Unternehmensgröße erfüllt werden. Bei einem größeren Versicherungsbestand können diese Kosten auf ein höheres Beitragsvolumen verteilt werden. Bereits im Zusammenhang mit der LSH-Fusion hatte die Ostangler steigende Anforderungen durch Digitalisierung und Regulierung als einen Hintergrund des Zusammenschlusses genannt.
Warum bisher nur Versicherungsvereine?
Sowohl die Landesschadenhilfe als auch die Schwarzwälder Versicherung waren vor der Verschmelzung Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Auch die Ostangler ist als VVaG organisiert. Bei den beiden Transaktionen handelt es sich deshalb nicht um klassische Unternehmensübernahmen, bei denen ein Käufer die Aktien oder Geschäftsanteile eines anderen Unternehmens erwirbt.
Ein VVaG hat keine Aktionäre. Träger des Unternehmens sind grundsätzlich seine Mitglieder beziehungsweise Versicherungsnehmer nach Maßgabe der jeweiligen Satzung. Die Mitgliederrechte werden bei größeren Vereinen häufig über eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung ausgeübt.
Damit unterscheiden sich auch die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss von denen einer Aktiengesellschaft. Es gibt keine Aktionäre, deren Unternehmensanteile gekauft werden müssen. Stattdessen werden die Versicherungsvereine miteinander verschmolzen und die Bestände sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten in der gemeinsamen Gesellschaft fortgeführt.
Bei der Fusion von Ostangler und Schwarzwälder hatten die Mitgliedervertreterversammlungen beider Versicherer dem Vorhaben nach Angaben der Ostangler jeweils einstimmig zugestimmt.
Dass die bisherigen Fusionspartner der Ostangler ausschließlich VVaG waren, lässt sich allerdings nicht als öffentlich erklärte Strategie des Unternehmens darstellen. Eine entsprechende Festlegung, wonach grundsätzlich nur andere Versicherungsvereine als Fusionspartner infrage kommen, ist bislang nicht bekannt.
Die gemeinsame Rechtsform erleichtert jedoch die Fortführung des Gegenseitigkeitsprinzips. Bei einer Verschmelzung mehrerer VVaG bleibt die Struktur eines Versicherungsvereins bestehen. Eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft oder die Aufnahme externer Anteilseigner ist dafür nicht erforderlich.
Was der VVaG seinen Mitgliedern bietet
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Versicherungsverein und einer Versicherungs-AG liegt in der Eigentümerstruktur. Bei einer Aktiengesellschaft stehen neben den Interessen der Versicherungsnehmer auch die Interessen der Anteilseigner. Beim VVaG gibt es diese Trennung zwischen Eigentümern und Kunden in dieser Form nicht.
Überschüsse können im Unternehmen verbleiben und beispielsweise zur Stärkung der Eigenmittel verwendet werden. Die Ostangler führte etwa den Überschuss von 2,9 Millionen Euro aus Versicherungstechnik und Kapitalanlagen für 2025 vollständig den Rücklagen zu.
Die Rechtsform hat allerdings auch Einschränkungen. Ein VVaG kann zur Finanzierung nicht wie eine Aktiengesellschaft neue Aktien ausgeben und sich auf diesem Weg zusätzliches Eigenkapital am Kapitalmarkt beschaffen. Wachstum muss deshalb stärker aus vorhandenen Eigenmitteln, erwirtschafteten Überschüssen oder anderen zulässigen Finanzierungsinstrumenten getragen werden.
Für die Mitglieder besteht ein weiterer Unterschied in den Mitwirkungsrechten. Diese werden entsprechend der Satzung über Mitglieder- beziehungsweise Vertreterversammlungen ausgeübt. Dazu gehört unter anderem die Mitwirkung an grundlegenden Entscheidungen des Vereins.
Regionale Marken bleiben bestehen
Bei den bisherigen Fusionen verfolgt die Ostangler eine Struktur, bei der der Risikoträger zusammengeführt wird, die bisherigen Marken aber weitergeführt werden.
Die LSH blieb nach der Verschmelzung als Marke erhalten. Bei der Schwarzwälder Versicherung ist ebenfalls vorgesehen, Namen, Standort und Vertriebsstrukturen fortzuführen. Die Schwarzwälder Vertriebs GmbH übernimmt dabei die Funktion des Assekuradeurs.
Damit werden Aufgaben wie Risikotragung, regulatorische Anforderungen, Verwaltung und IT innerhalb einer größeren Versicherungseinheit gebündelt. Vertrieb und Markenauftritt können dagegen weiterhin regional organisiert werden.
Auch geografisch erweitert sich die Struktur. Die Ostangler hat ihren Sitz in Kappeln in Schleswig-Holstein, die LSH stammt aus Bad Fallingbostel in Niedersachsen und die Schwarzwälder Versicherung aus Villingen-Schwenningen in Baden-Württemberg. Mit der jüngsten Fusion kommt damit insbesondere ein stärkerer Zugang zum süddeutschen Markt hinzu.
Die Ostangler arbeitet bereits seit längerem mit anderen Versicherungsvereinen zusammen. In Österreich gründete sie gemeinsam mit mehreren regionalen Versicherungsvereinen einen Assekuradeur. Über diese Struktur können beteiligte Versicherer zusätzliche Produkte anbieten, ohne sämtliche dafür erforderlichen Strukturen jeweils selbst aufzubauen.
Zwei Fusionen innerhalb von zwei Jahren
Mit der Schwarzwälder Versicherung hat die Ostangler innerhalb kurzer Zeit zwei Versicherungsvereine integriert. Gemeinsam ist beiden Transaktionen, dass der bisherige Risikoträger in der Ostangler aufgeht, während Marke und Vertriebsstrukturen zumindest teilweise fortgeführt werden.
Für kleinere Versicherungsvereine kann eine solche Fusion eine Möglichkeit sein, regulatorische und technische Funktionen gemeinsam zu betreiben und gleichzeitig regionale Strukturen beizubehalten. Die gemeinsame Rechtsform erleichtert dabei die Fortführung als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Ob die Ostangler nach LSH und Schwarzwälder weitere Versicherungsvereine aufnehmen will, ist bislang nicht angekündigt. Die beiden vollzogenen Fusionen haben das Unternehmen jedoch bereits deutlich vergrößert und seine regionale Aufstellung erweitert.
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