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Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sogenannte Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.
Aktuell haben die Analysten von infinma nach einigen Jahren der Beobachtung einer sehr dynamischen Marktentwicklung wieder Marktstandards für die Grundfähigkeitsversicherung ermittelt. Untersucht wurden in diesem Jahr 132 Tarife von 31 Anbietern, im Jahre 2016 boten gerade einmal 6 Gesellschaften eine Grundfähigkeitenversicherung an.
Bei der letzten Auflage der Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung im Jahr 2021 wurden 67 Tarife von 26 Unternehmen getestet. Stephan Franz, im Hause infinma für die Grundfähigkeitsabsicherungen zuständig, begründete dies: „Die letzten Jahre waren in der Grundfähigkeitsversicherung von hoher Dynamik geprägt. Zahlreiche neue Produkte wurden eingeführt, bestehende Produkte weiterentwickelt. Daher hatten wir uns dazu entschieden, die Ermittlung der Markstandards für eine Zeit lang auszusetzen.“ Insgesamt ist das Niveau der Produkte weiter angestiegen, die relative Anzahl der auszuzeichnenden Produkte hingegen ist zurückgegangen. Gewachsen ist hingegen auch die Zahl der Anbieter, welche die Grundfähigkeitenversicherung zunehmend als Ergänzung ihres Arbeitskraftabsicherungsportfolios betrachten.
Im Rahmen der Marktstandards in der Grundfähigkeitenversicherung werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenpflichtige Siegel für die Produkte, die in allen 17 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.
„Die Produkte in der Grundfähigkeitenversicherung haben recht schnell ein hohes qualitatives Niveau erreicht. Der grundsätzliche starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die Grundfähigkeitenversicherung ausgewirkt. Viele Produkteigenschaften, die schon länger aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekannt sind, wurden inzwischen auch für die Grundfähigkeitenversicherung übernommen“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse.
Die von uns vorhergesehen dynamische Entwicklung ist tatsächlich eingetreten. Starke Veränderungen gab es beispielsweise in den Kriterien Befristetes Anerkenntnis, Verlängerungsoption oder Infektionsklausel.
Dennoch bleibt Luft nach oben, auch und gerade im Vergleich zur BU. „Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsfall unverzüglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten Grundfähigkeitenversicherung-Produkten vorgeschrieben. In der BU wurde diese Regelung bereits vor einigen Jahren marktweit abgeschafft. Diese Regelung ist für den Kunden nur schwer oder auch gar nicht zu erfüllen und für den Versicherer aufgrund seines Rechts zur (jederzeitigen) Nachprüfung überflüssig.“, erläuterte Schulz. „Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten ist für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.“
Zum Verfahren und zur Funktionsweise der Marktstandards führte Franz aus: „Wir haben selber – anders als beispielsweise bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Der Verzicht auf eine Gewichtung von Kriterien führt zudem dazu, dass es keine Bevormundung der Nutzer des Verfahrens gibt. Wir maßen uns eben gerade nicht an, beurteilen zu können, dass eine bestimmte Produkteigenschaft umso und so viel Rating-Punkte wertvoller ist als ein anderes Kriterium.“ Die aktuellen Marktstandards können ab sofort auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden.
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