ZZR-Abbau wirkt sich kaum auf Überschussbeteiligungen aus

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„Eine marktweite und signifikante Erhöhung der Überschussbeteiligung durch das Abschmelzen der Zinszusatzreserve ist kurzfristig noch nicht erwartbar“, so Dr. Maximilian Happacher, neuer Vorsitzender des Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV), im digitalen Pressegespräch.

Die im vergangenen Jahr schlagartig veränderte Lage bei der Inflation und beim darauf reagierenden Zinsumfeld wirkte sich erstmals seit ihrer Einführung reduzierend auf die Zinszusatzreserve (ZZR) der Versicherer aus. Während im Jahr 2021 noch ein um 16 Basispunkte sinkender Referenzzins und eine damit verbundene Zuführung von 10 Mrd. Euro zur ZZR zu verzeichnen waren, sank die ZZR 2022 dank stagnierendem Referenzzins von 1,57 Prozent im Jahr 2022 um rund 4 Mrd. Euro auf insgesamt 92 Mrd. Euro.

„Wir gehen angesichts der derzeitigen Entwicklung davon aus, dass der Referenzzins auch dieses Jahr stabil bleibt. Unter diesen Umständen ist 2023 ein vergleichbarer Rückgang der ZZR wie im Vorjahr, also von rund 4 bis 5 Mrd. Euro, erwartbar“, so Dr. Maximilian Happacher, Vorsitzender des Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV).

Stornoquote weiterhin niedrig

Insgesamt hat die neue Zinssituation zu veränderten Voraussetzungen für die Versicherungswirtschaft geführt. „Schadenversicherer zum Beispiel weisen wegen kürzerer Laufzeiten der Versicherungsverpflichtungen im Schnitt analog kürzere Laufzeiten ihrer Kapitalanlage und damit der Zeit bis zur Wiederanlage ihrer Kapitalanlagen auf als Lebensversicherer. Das bedeutet, dass sie relativ früh von den gestiegenen Zinsen profitieren.“ Mittel- bis langfristig gilt das allerdings auch für die Lebensversicherer.

„Bei Lebensversicherungsunternehmen“, so Happacher weiter, „haben sich durch lang laufende festverzinsliche Wertpapiere und das geänderte Zinsumfeld mittlerweile vermehrt stille Lasten in der HGB-Bilanz ergeben, branchenweit Ende letzten Jahres rund 100 Mrd. Euro. Das gleicht die vergleichsweise langsam frei werdende ZZR kurzfristig nicht aus.“

Diese stillen Lasten sind aber grundsätzlich kein Problem für die Unternehmen, da die Lasten sich durch das Halten der Papiere bis zur Endfälligkeit auflösen werden. Nur bei einem Liquiditätsbedarf, der erheblich höher als erwartet wäre, würden sie vor Fälligkeit freigesetzt werden müssen.

„Das sehen wir derzeit in der Lebensversicherung aber in der Breite nicht als gegeben. Die Stornoquoten verharrten über die letzten Jahre sehr stabil auf einem niedrigen Level. Auch im Jahr 2022, in dem die Verunsicherung in der Bevölkerung durch die starke Inflation größer war, hat der GDV zuletzt auf eine Stornoquote von ca. 2,60 Prozent verwiesen. Das ist nur knapp über dem Wert von 2020 und 2021 und sogar unter dem von 2019, als sie bei 2,68 Prozent lag.“

Solvenzquote der Lebensversicherer „überaus solide“

Beim Blick auf die Solvenzquote der Lebensversicherer zeichnet sich ein sehr positives Bild ab. Die Solvenzquote beschreibt das Verhältnis der Eigenmittel zu den Verpflichtungen gegenüber Versicherten sowie anderen Leistungsempfängern im Risikofall und sollte bei mindestens 100 Prozent liegen. Max Happacher: „Die Branche hatte laut Assekurata-Angaben 2022 eine Solvenzquote ohne Übergangsmaßnahmen inklusive Volatilitätsanpassung von 345,77 Prozent. Das ist ein überaus solider Wert.“