Viele junge Menschen stehen gerade in den Startlöchern für ihr erstes Semester. Eines dürfen sie dabei nicht vergessen: ihren Versicherungsschutz.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung seien Studierende noch bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern mitversichert. Auch um eine Krankenversicherung müssen sich Studierende – bis auf wenige Ausnahmen – nicht selbstständig kümmern, so die BdV-Vorständin Bianca Boss.
Erst nach dem 25. Geburtstag oder ab Berufsbeginn, der auch schon vor dem 25. Lebensjahr liegen kann, müssen sich Studierende um einen eigenen privaten Haftpflichtvertrag bemühen. Studierende, die an ihren ersten Abschluss noch ein zweites Studium hängen oder eine Ausbildung beginnen, müssen sich ebenfalls meist selbst versichern. Denn die private Haftpflichtversicherung über die Eltern gelte in der Regel nur während der Erstausbildung, erklärt Boss.
Eine Ausnahme besteht oftmals beim Masterstudium, da es wie der Bachelor als Erstausbildung anerkannt wird. Unter 25-Jährige, die während ihres Studiums heiraten, benötigen ab dem Tag der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Dabei reicht ein Vertrag für beide Ehepartner aus, über den auch Kinder mitversichert werden können.
In Sachen Krankenversicherung gilt auch für Studierende: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zur Absicherung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit gesetzlich verpflichtet. Universitäten fordern bei der Einschreibung sogar direkt einen Krankenversicherungsnachweis.
Studierende, die in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) familienversichert sind, bleiben es auch während des Studiums. Selbiges gilt für Studierende, die vor Studienbeginn über die Eltern in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren.
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